PKH Verjährung / KfB nicht zu vollstrecken
Verfasst: 12.05.2009, 12:09
Hallo!
Ich hab hier grade ein dringendes Problem, vll kann mir ja jemand helfen. Und zwar hab ich hier die Akte eines RA, den wir ab sofort vertreten sollen. Dicker Leitz-Ordner, voll mit diversen Angelegenheiten, gänzlich unsortiert: der Horror einer jeden ReNo ;o) Nun ruft grade das RA-Büro an und sagt da sei heute in Fristablauf in Gebührensachen. Kurzer Sachverhalt: Verfahren aus dem Jahre 2003 mit bewilligter PKH für die Mandantin (Beklagte), abgeschlossen in 2005 mit keine-Ahnung-was, KfB gegen Gegenseite (Klägerin) erwirkt, fröhlich versucht das Geld zu vollstrecken, ging aber nie so richtig, KfB also nicht ausgeglichen. KEINE AHNUNG warum in der Kostenfestsetzung nicht gleich PKH mit abgerechnet und im KfB angerechnet wurde, kann mir das RA-Büro auch nicht sagen. Nun hat Mandantin das Mandat entzogen und der RA will seine PKH-Gebühren geltend machen - Gericht sagt Ist nicht, weil Verfahren in 2005 abgeschlossen, ergo verjährt mit dem 01.01.2009.
Hat jemand ne schlaue Idee, wie ich versuchen kann das Gericht zu überzeugen mir meine PKH-Gebühren trotzdem noch zu zahlen?
*Re
Ich hab hier grade ein dringendes Problem, vll kann mir ja jemand helfen. Und zwar hab ich hier die Akte eines RA, den wir ab sofort vertreten sollen. Dicker Leitz-Ordner, voll mit diversen Angelegenheiten, gänzlich unsortiert: der Horror einer jeden ReNo ;o) Nun ruft grade das RA-Büro an und sagt da sei heute in Fristablauf in Gebührensachen. Kurzer Sachverhalt: Verfahren aus dem Jahre 2003 mit bewilligter PKH für die Mandantin (Beklagte), abgeschlossen in 2005 mit keine-Ahnung-was, KfB gegen Gegenseite (Klägerin) erwirkt, fröhlich versucht das Geld zu vollstrecken, ging aber nie so richtig, KfB also nicht ausgeglichen. KEINE AHNUNG warum in der Kostenfestsetzung nicht gleich PKH mit abgerechnet und im KfB angerechnet wurde, kann mir das RA-Büro auch nicht sagen. Nun hat Mandantin das Mandat entzogen und der RA will seine PKH-Gebühren geltend machen - Gericht sagt Ist nicht, weil Verfahren in 2005 abgeschlossen, ergo verjährt mit dem 01.01.2009.
Hat jemand ne schlaue Idee, wie ich versuchen kann das Gericht zu überzeugen mir meine PKH-Gebühren trotzdem noch zu zahlen?
*Re