Bausparvertrag hindernd für PKH-Bewilligung?

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Didi79
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#1

12.05.2009, 09:33

Hallo an alle ....

eine kurze, für Euch wahrscheinlich einfach zu beantwortende Frage:

eine Mandantin will PKH beantragen und hat als - ich sag mal einzigstes Vermögen - einen Bausparvertrag, der etwa 3.000,00 € bei Auszahlung bringen würde. Nun fragt sie, ob sie diesen besser kündigen soll, nicht das durch diesen Bausparer die PKH nicht bewilligt wird.

Wie ist das? Darf sie so etwas haben? Ich befürchte fast nicht, oder? Ist ja irgendwie Vermögen, was sie einsetzen kann?!

PKH................. haben wir nur ganz ganz ganz selten...................
Danke schon mal für Eurer Fachwissen!
Schönen Tag noch!
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forenomi
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#2

12.05.2009, 09:37

Soweit ich weiß, gilt ein Bausparvertrag zum Schonvermögen und ist daher einzusetzen. Haben wir auch jetzt gehabt. Unsere Mandantin hat diesen aber sicherungsabgetreten, dann ist es etwas anderes. Vielleicht ist das bei Eurer Mandantin auch so?
Oh Herr, laß Freitag werden - Montag wird's von selbst!
Didi79
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#3

12.05.2009, 09:43

wird das GEricht tatsächlich verlangen, diesen Bausparvertrag zu kündigen und die Summe auszahlen zu lassen?
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forenomi
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#4

12.05.2009, 09:48

Ja, die können des wegen die PKH verweigern. Muss ja nicht sein, kann aber. Wie gesagt, wir hatten das gerade auch. Die haben sich an diesem Bausparvertrag sehr gestört und argumentiert, dass dies Schonvermögen ist und wenn über 2.600,00 €, dann ist dies einzusetzen. Versuchen könnt Ihr es aber.
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jojo
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#5

12.05.2009, 09:54

Ja, Bausparverträge und Lebensversicherungen sind auch bei Nachteilen zu kündigen und zur Prozessführung zu verwenden.

Ausnahme: Riesterente

Da manche (das ist streitig) von einem Schonvermögen von 2.600 ausgehen, andere von 1.700 könnt ihr es probieren, hängt natürlich von den Werten/Gebühren ab.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Didi79
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#6

12.05.2009, 09:56

ok, dann danke für die Antwort.

Dann soll die Mandantin selbst entscheiden, ob sie diesen noch vor Antragstellung PKH kündigen will oder nicht .Diese Entscheidung kann und will ich gar nicht treffen.


Danke, danke!

Einen arbeitsreichen und vorallem erfolgreichen Tag noch!

LG
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