Prozesskostenhilfe
Ich habe das Problem, dass das Gericht bei einer PKH-Abrechnung die halbe Geschäftsgebühr angerechnet hat, obwohl wir diese nicht gegenüber dem Mandanten abgerechnet haben. Sollte das richtig sein?
Es wäre unerheblich, ob die Geschäftsgebühr tatsächlich entrichtet wurde oder nicht...
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es ist unerheblich ja. Es ist allerdings was anderes, wenn ihr außergerichtlich vorher gar nicht tätig gewesen seid, dann ist selbstverständlich keine GG abzuziehen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.