PKH mit Hilfsaufrechung

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
powerkueken

#1

29.04.2009, 10:32

Hallo ihr arbeitende Bevölkerung,

eine noch Unwissende hat folgende Frage:

Die Beklagte (unsere Mandantin) hat für die Rechtsverteidigung PKH bekommen, in einem späterem Schriftsatz hat die Beklagte die Hilfsaufrechnung erklärt. Der Rechtstreit ist abgeschlossen. Das Gericht will im Rahmen der PKH-Rechnung die erhöhten Gebühren für die Hilfsaufrechnung nicht erstatten, da dafür nicht ausdrücklich PKH gewährt wurden. Jetzt habe ich die Akte auf meinem Schreibtisch und ich frage mich einfach:

1. Ist das rechtens?
2. Können wir (nicht einfach) noch nachträglich PKH geltend machen?

VIELEN DANK!

LG powerkueken




Es hat mich früher aufgeregt, wenn etwas mal nicht klappte,
das hat sich Gott-sei-Dank gelegt, bevor ich überschnappte.
Benutzeravatar
forenomi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 16.04.2009, 13:42
Wohnort: Aachen

#2

29.04.2009, 10:40

Hallöle,

ich würde PKH für die Hilfsaufrechnung nachträglich beantragen. Ist die Angelegenheit denn schon lange abgeschlossen?
Oh Herr, laß Freitag werden - Montag wird's von selbst!
powerkueken

#3

29.04.2009, 11:04

Die Angelegenheit ist gerade erst abgeschlossen.
powerkueken

#4

29.04.2009, 11:17

Kann man das denn machen?
Benutzeravatar
forenomi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 16.04.2009, 13:42
Wohnort: Aachen

#5

30.04.2009, 09:14

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Ich hatte das auch schon ein paar Mal. Mal gewährt das Gericht, mal nicht. Wenn nicht, hast Du auch nichts verloren.
Oh Herr, laß Freitag werden - Montag wird's von selbst!
Antworten