Anrechnung Nr. 3335 auf Verfahrensgebühr

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Nadine_18
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 05.03.2008, 10:33

#1

22.04.2009, 11:34

Hallo habe eine Akte bei der ich wieder nicht weiter weiß!!

So mein Problem:
Es geht um Ehescheidung.
Wir haben PKH bewilligt bekommen nachdem sie abgelehnt wurde, d.h. wir haben bei der Mandantin die 3335 in Rechnung gestellt und bekommen.

So nun soll ich das Verfahren abrechnen und meine Frage ist muss ich die 3335 auf die Verfahrensgebühr anrechnen oder nicht?

Bekommt Mdt das Geld wieder zurück??

Ich steh total auf dem Schlau hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!

Danke
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