![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Situation:
Kläger klagt gegen Beklagte. Beklagte kriegt PKH bewilligt ohne Ratenzahlung. Beklagte verliert den Prozess.
1.
Wer ist den Erstschuldner bzgl. den Gerichtskosten? Und wo steht das? ZPO?
Also meiner Meinung nach die Klägerin. Da ich nicht denke, dass das Gericht ihr die GK zurückzahlen wird um sich es dann von der Beklagten zu holen. Also müsste ich als Klägerin es mir von der Beklagten wiederholen oder?
2.
Wenn die Beklagte verurteilt wird die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, sprich die RA-Kosten von der Klägerin wer bezahlt diese? Meiner Meinung nach die Beklagte oder? Also ich würde ganz normal einen KFB gegen sie beantragen. Eine Mitschülerin von mir ist jedoch der Meinung, dass wenn die Beklagte PKH ohne Ratenzahlung bewilligt wird sie die Kosten nicht tragen müssten. Kann ich mir aber schlecht vorstellen.
Dann meine letzte allgemeine Frage. Unabhängig davon ob PKH mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt wird, wenn mir eine außergerichtliche 1,3 Geschäftsgebühr entstanden ist (nach § 13) darf ich diese auch nach § 13 anrechnen oder müsste ich weil ich PKH habe die Geschäftsgebühr nach § 49 anrechnen?
Also ich hoffe ihr versteht was ich da genau wissen will. Ich freue mich auf Euere Antworten.
Liebe Grüße
Lisandra