Prozesskostenhilfe Familiensache
Verfasst: 07.04.2009, 11:06
Hallo...
Wir haben eine Stufenklage (Kindesunterhalt) beim Gericht eingereicht mit folgenden Anträgen:
1. Vater soll Kind Auskunft über sämtliches Einkommen erteilen
2. Aukunft soll belegt werden durch Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuererklärung
3. Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft soll vor Gericht an Eides statt versichert werden
4. Vater soll Kind Unterhaltsbeträge zahlen, deren Höhe nach Erfüllung von 1 und 2 beziffert werden.
Nun hat der Vater im Termin anerkannt. Wie hoch ist nun der Streitwert? Einen Betrag, den der Vater zahlen soll, habe ich auch nocht nicht. Gibt es da vielleicht einen Auffangstreitwert?
LG
Wir haben eine Stufenklage (Kindesunterhalt) beim Gericht eingereicht mit folgenden Anträgen:
1. Vater soll Kind Auskunft über sämtliches Einkommen erteilen
2. Aukunft soll belegt werden durch Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuererklärung
3. Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft soll vor Gericht an Eides statt versichert werden
4. Vater soll Kind Unterhaltsbeträge zahlen, deren Höhe nach Erfüllung von 1 und 2 beziffert werden.
Nun hat der Vater im Termin anerkannt. Wie hoch ist nun der Streitwert? Einen Betrag, den der Vater zahlen soll, habe ich auch nocht nicht. Gibt es da vielleicht einen Auffangstreitwert?
LG