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Prozesskostenhilfe Familiensache

Verfasst: 07.04.2009, 11:06
von Bürohasen
Hallo...

Wir haben eine Stufenklage (Kindesunterhalt) beim Gericht eingereicht mit folgenden Anträgen:

1. Vater soll Kind Auskunft über sämtliches Einkommen erteilen

2. Aukunft soll belegt werden durch Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuererklärung

3. Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft soll vor Gericht an Eides statt versichert werden

4. Vater soll Kind Unterhaltsbeträge zahlen, deren Höhe nach Erfüllung von 1 und 2 beziffert werden.

Nun hat der Vater im Termin anerkannt. Wie hoch ist nun der Streitwert? Einen Betrag, den der Vater zahlen soll, habe ich auch nocht nicht. Gibt es da vielleicht einen Auffangstreitwert?

LG

Verfasst: 07.04.2009, 11:10
von conni
Lass Dir doch einfach den Streitwert vom Gericht festsetzen ..... :wink:

Schöne Grüße

Verfasst: 07.04.2009, 11:15
von Bürohasen
Ja eigentlich gute Idee :)

wird gemacht...

thanks

Verfasst: 08.04.2009, 09:08
von JessyRAFASW
Hallo,

wir nehmen in diesem Fall immer 1/3 bis 1/5 des Unterhaltsanspruches als GW, je nach Bedeutung des Falls...

aber den GW festsetzen zu lassen ist natürlich eine noch bessere Idee. Das könnte ich bei der nächsten Abrechnung auch mal versuchen :P