Prozesskostenhilfe-Abrechnung mit Unterbevollmächtigten RA

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DeniseZ
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#1

03.04.2009, 14:38

Guten Tag allerseits,

ich bin gerade neu hier und habe gleich mal eine Frage an euch.

Wir haben hier eine Scheidungssache.

Wir vertreten die Frau und haben für Sie geklagt. Ihr wurde auch Prozesskostenhilfe unter unserer Beiordnung bewilligt.

Unser RA hat, als es dann zu einem Verhandlungstermin kommen sollte, einen anderen RA beauftragt mit der Terminswahrnehmung. Dieser hat es auch getan. Letzlich hat man sich vor Gericht geeinigt.

Enstanden sind in diesem Verfahren:

1,3 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.
1,0 Einigungsgeb.
Auslagen

So, im Vergleich stand dann drin : "Die der Klägerin gewährte Prozesskostenhilfe wird mit Wirkung ab dem 26.13.2009 (Tag des Termins) dahingehend erweitert, dass ihr Herr Rechtsanwalt XYZ (Terminsvertreter) als Unterbevollmächtigter beigeordnet wird".

Mein Chef möchte nun, dass ich Kostenerstattung beantrage. Kann ich die Terminsgebühr, und die Einigungsgebühr dort mit rein nehmen? Weil von einer Gebührenteilung ist bislang noch nicht die Rede gewesen.

Ich bin mir unsicher, wegen diesem Satz im Vergleich.

Wäre supi, wenn sich Antworten finden würden.

Danke im Voraus!

LG Denise
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#2

03.04.2009, 20:17

Also insgesamt ist wohl dann angerfallen

1,3 Verf. + 0,65 Verf. + 1,2 Termin + 1,0 Einigung + AP + Steuer

0,65 + 1,2 stehen wohl dem Unterbevollmächtigten zu oder?
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#3

03.04.2009, 21:29

Gebührenteilung ist auch offiziell nicht vorgesehen. Jeder bekommt das was er verdient hat. Mit dem TV müsst ihr euch einigen, bzw. habt ihr das nicht bei der BEauftragung geschrieben? Wenn nicht, dann bekommt jeder seine Gebühren, also

ihr: 1,3 VG
TV: 0,65 VG 1,2 TG und 1,0 EG

habt ihr am Vergleich mitgewirkt, dann bekommt ihr auch eine EG? (Wie man kann sich in einer Scheidungssache vergleichen?!)
DeniseZ
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#4

16.04.2009, 12:59

Hups entschuldigung. Es ist keine Scheidungssache sondern es geht um Unterhalt.

Die Frage die ich nun noch habe ist, wie wird das nun beim Gericht eingereicht? Ich habe nämlich mit dem Unterbevollmächtigten gesprochen und der sagte mir:

"Ja wir machen das dann halt so, dass jeder RA seine Gebühren selber beim AG einreicht." Ich sagte ihm, dass dies okay sei und wir es so machen.

Einfach KFA mit unseren Gebühren und fertig?
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