Reisekostenerstattung

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iviekiwi
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#1

02.04.2009, 12:10

Hi,

weiß jemand, ob man die Gebühren für die Reisekosten in Rechnung stellen kann, wenn der jenige, dem PKH bewilligt wurde extra aus dem Ausland zum Termin anreisen muss. Kann man diese Kosten dann im KFA berechnen?

Danke, MfG
schatz
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#2

02.04.2009, 12:15

Also wir hatten vor kurzem ein Fall bei dem der Mandantin (auch PKH bewiligt) die Reisekosten zum Gerichtstermin gezahlt wurde. Wir haben die dann festgesetzt. Aber wir haben auch einen Antrag für Reisekosten gestellt und diesen bewilligt bekommen.
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#3

02.04.2009, 13:38

Ich kenne es so, dass man bei PKH vor Antritt der Reise einen Antrag stellt. Man erhält dann das Geld für das Reiseticket und dann kann man es auch im KFA geltend machen.
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