PKH und Mitteilungspflicht Zahlung

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Honigkuchenpferd
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#1

30.03.2009, 18:49

Hallo,

wir haben einen Mdt. in verschiedenen gerichtlichen und außergerichltichen Verfahren vertreten. Die Mandate wurden niedergelegt, nachdem die Rechnungen nicht bezahlt worden sind.

In einer Sache habe ich einen KFA nach 11 RVG beantragt und den Kostenvorschuss eingezahlt. Das Gericht lehnt die Festsetzung ab, weil unserem Mdt. PKH bewilligt worden war, was ich leider nicht gesehen habe.

Problem ist, dass der Mdt. zwischenzeitlich unbestimmte Zahlungen auf die zahlreichen Rechnungen gezahlt hat und im KFA nach 11 RVG habe ich eine Zahlung in Abzug gebracht.

Meine Frage:

Muss ich die Zahlung des Mdt. auch bei der PKH-Abrechnung angeben? Es war eine unbestimmte Zahlung und wir würden die Zahlung auf eine andere offenstehende Rechnung verbuchen. Ist das ohne Probleme möglich? Ich möchte nicht, dass unsere Anwälte Ärger bekommen, wenn ich die Zahlung nicht angebe.
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Smilie
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#2

30.03.2009, 22:29

Also wenn bei der Zahlung nix bestimmtes angegeben worden ist, und die MÖglichkeit besteht, die auf eine REchung zu verrechen, für die keine PKH besteht, dann würde ich das machen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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