Prozesskostenhilfe und Kostenausgleichung
Verfasst: 19.03.2009, 15:02
Hallo ihr lieben,
nun bin ich so kurz dabei und muss doch gleich mal eure Hilfe in Anspruch nehmen!!
Folgender Fall:
Wir (Kläger) haben den Prozess insoweit verloren, als dass wir die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 80 % zu tragen haben.
Die Gegenseite (Beklagte) muss also 20 % der Kosten tragen. Der Gegenseite wurde ferner Prozesskostenhilfe bewilligt!
Nunmehr wurden Kostenausgleichsanträge gestellt. Der Kostenausgleichsantrag der Beklagten sieht folgendermaßnahmen aus:
1,3
1,2
Kostenpauschale
MwSt
Gesamtbetrag X
./. bereits von d. Staatskasse erstatteter Y
Restbetrag (zur Verquotelung) Z.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Betrag, den die Staatskasse bereits erstattet hat? Kann die Staatskasse nunmehr auch von uns die 80 % dieses Betrages verlangen? Denn wir müssen ja im Grunde auch diese in Höhe von 80 % tragen.
Ob die Bekalgte hinsichtlich der Prozesskostenhilfe Raten zahlen muss, kann ich leider nicht sagen.
Eine schnelle Lösung dieses Problems wäre echt super
eure mausi
nun bin ich so kurz dabei und muss doch gleich mal eure Hilfe in Anspruch nehmen!!
Folgender Fall:
Wir (Kläger) haben den Prozess insoweit verloren, als dass wir die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 80 % zu tragen haben.
Die Gegenseite (Beklagte) muss also 20 % der Kosten tragen. Der Gegenseite wurde ferner Prozesskostenhilfe bewilligt!
Nunmehr wurden Kostenausgleichsanträge gestellt. Der Kostenausgleichsantrag der Beklagten sieht folgendermaßnahmen aus:
1,3
1,2
Kostenpauschale
MwSt
Gesamtbetrag X
./. bereits von d. Staatskasse erstatteter Y
Restbetrag (zur Verquotelung) Z.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Betrag, den die Staatskasse bereits erstattet hat? Kann die Staatskasse nunmehr auch von uns die 80 % dieses Betrages verlangen? Denn wir müssen ja im Grunde auch diese in Höhe von 80 % tragen.
Ob die Bekalgte hinsichtlich der Prozesskostenhilfe Raten zahlen muss, kann ich leider nicht sagen.
Eine schnelle Lösung dieses Problems wäre echt super
eure mausi