PKH-Antrag bis wann zu stellen?
Verfasst: 17.03.2009, 17:46
Hallo...
folgender Sachverhalt:
Klage, PKH-Bewilligung, Termin.
Wir konnten den Termin aus guten Gründen nicht wahrnehmen, das Gericht hat den GT aber nicht verlegt (obwohl rechtzeitig angezeigt, Gegner hatte nix gegen einie Verschiebung), haben wir also nen Terminsvertreter hingeschickt. Jetzt wollten wir unsere und die Kosten des TV über PKH abrechnen, sagt der nette Rechtspfleger natürlich "nö". Jetzt kam mein Chef auf die glorreiche Idee, den TV nachträglich beiordnen zu lassen. Und nun meine Frage:
Verfahren ist nämlich schon abgeschlossen (Urteil liegt schon in der Akte).
Danke, LG
folgender Sachverhalt:
Klage, PKH-Bewilligung, Termin.
Wir konnten den Termin aus guten Gründen nicht wahrnehmen, das Gericht hat den GT aber nicht verlegt (obwohl rechtzeitig angezeigt, Gegner hatte nix gegen einie Verschiebung), haben wir also nen Terminsvertreter hingeschickt. Jetzt wollten wir unsere und die Kosten des TV über PKH abrechnen, sagt der nette Rechtspfleger natürlich "nö". Jetzt kam mein Chef auf die glorreiche Idee, den TV nachträglich beiordnen zu lassen. Und nun meine Frage:
Bis wann kann man einen PKH-Antrag bzw. den Antrag auf Beiordnung stellen?
Verfahren ist nämlich schon abgeschlossen (Urteil liegt schon in der Akte).
Danke, LG