PKH-Antrag bis wann zu stellen?

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Sunshine_1983
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#1

17.03.2009, 17:46

Hallo...
folgender Sachverhalt:
Klage, PKH-Bewilligung, Termin.
Wir konnten den Termin aus guten Gründen nicht wahrnehmen, das Gericht hat den GT aber nicht verlegt (obwohl rechtzeitig angezeigt, Gegner hatte nix gegen einie Verschiebung), haben wir also nen Terminsvertreter hingeschickt. Jetzt wollten wir unsere und die Kosten des TV über PKH abrechnen, sagt der nette Rechtspfleger natürlich "nö". Jetzt kam mein Chef auf die glorreiche Idee, den TV nachträglich beiordnen zu lassen. Und nun meine Frage:
Bis wann kann man einen PKH-Antrag bzw. den Antrag auf Beiordnung stellen?

Verfahren ist nämlich schon abgeschlossen (Urteil liegt schon in der Akte).

Danke, LG
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

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_steffi_

#2

17.03.2009, 17:48

Nä geht nicht mehr.

Ich hätten bei Beauftragung des Terminsvertreters die Erstreckung der PKH auf den Terminsvertreter beantragen müssen. Jetzt geht da nischt mehr.

Habt ihr gewonnen? dann könntest du die Kosten des Terminsvertreters gegen den Gegner fetsetzen lassen und hoffen, dass der zahlt.
zenzi75
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#3

17.03.2009, 17:49

Selbst wenn Du jetzt noch PKH beantragst... PKH bekommst du immer erst ab Antragstellung bewilligt... nützt also jetzt für den TV PKH zu beantragen überhaupt nix mehr...
Sunshine_1983
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#4

17.03.2009, 17:55

Danke für die schnellen Antworten :)
Auch wenn mein Chef sich darüber nicht freut, so freu ich mich doch, dass ich mit meiner Vermutung richtig lag *gg*
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Bubbles
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#5

18.03.2009, 20:29

Halt, Gegenbeispiel:

Wir haben PKH + Beiordnung bewilligt bekommen und zum Termin war ein Unterbevollmächtigter. Das Gericht hat anfangs gemeint, dass die von uns beantragte Festsetzung der TG ggü. der Staatskasse nicht erfolgen kann, da der Ubev nicht beigeordnet ist. Wir haben aber dann probehalber einen Schriftsatz ans Gericht gefertigt, wo wir ausführen, dass doch der Ubev als Vertreter für den beigeordneten RA zum Termin war und es so gewertet werden muss, als wäre der beigeordnete RA persönlich dort gewesen wäre. Überraschender Weise haben wir nun die kompletten Gebühren erstattet bekommen...
Sunshine_1983
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#6

18.03.2009, 23:04

Hmm...
Wir sollen unseren Antrag dahingehend berichtigen, dass die Kosten für den TV rausgenommen werden sollen... Ob wir die Terminsgebühr bekommen oder nicht, ist noch gar nicht in Frage gestellt worden...
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Bubbles
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#7

19.03.2009, 18:55

Ach so...na dann kann ich den anderen nur zustimmen :wink:
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