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Prozeßkostenhilfe: Anspruch auf Erstattung Gerichtskosten?

Verfasst: 21.08.2008, 11:01
von mentos
Folgender Sachverhalt:

Gegenseite klagt über einen Betrag in Höhe von 2.600 €.

Unsere Mandantschaft erkennt einen Betrag in Höhe von 1.400 € sofort an.

Pkh wurde bewilligt über den hinausgehenden Betrag von 1.400 €, also über 1.200 €.

Urteil liegt vor, wonach unsere Mandantschaft von den Kosten des Rechtsstreits 57 % als Gesamtschuldner zu zahlen haben.

Wie verhält sich das mit den Gerichtskosten der Gegenseite.

Ich habe jetzt den Kfb vorliegen, wonach unsere Partei anteilig Gerichtskosten zu zahlen hat.

Verfasst: 21.08.2008, 11:14
von mentos
Irgendjemand eine Idee?

Verfasst: 21.08.2008, 11:15
von Smilie
Hm, hatte ich noch nie... vll.auch nur anteilig?

Verfasst: 21.08.2008, 11:21
von Re1108
Ich denke mal, es handelt sich dabei um die anteiligen Kosten aus dem Wert von 1.400,00 € für den ja keine PKH bewilligt wurde.