Prozeßkostenhilfe: Anspruch auf Erstattung Gerichtskosten?
Verfasst: 21.08.2008, 11:01
Folgender Sachverhalt:
Gegenseite klagt über einen Betrag in Höhe von 2.600 €.
Unsere Mandantschaft erkennt einen Betrag in Höhe von 1.400 € sofort an.
Pkh wurde bewilligt über den hinausgehenden Betrag von 1.400 €, also über 1.200 €.
Urteil liegt vor, wonach unsere Mandantschaft von den Kosten des Rechtsstreits 57 % als Gesamtschuldner zu zahlen haben.
Wie verhält sich das mit den Gerichtskosten der Gegenseite.
Ich habe jetzt den Kfb vorliegen, wonach unsere Partei anteilig Gerichtskosten zu zahlen hat.
Gegenseite klagt über einen Betrag in Höhe von 2.600 €.
Unsere Mandantschaft erkennt einen Betrag in Höhe von 1.400 € sofort an.
Pkh wurde bewilligt über den hinausgehenden Betrag von 1.400 €, also über 1.200 €.
Urteil liegt vor, wonach unsere Mandantschaft von den Kosten des Rechtsstreits 57 % als Gesamtschuldner zu zahlen haben.
Wie verhält sich das mit den Gerichtskosten der Gegenseite.
Ich habe jetzt den Kfb vorliegen, wonach unsere Partei anteilig Gerichtskosten zu zahlen hat.