Prozeßkostenhilfe: Anspruch auf Erstattung Gerichtskosten?

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mentos

#1

21.08.2008, 11:01

Folgender Sachverhalt:

Gegenseite klagt über einen Betrag in Höhe von 2.600 €.

Unsere Mandantschaft erkennt einen Betrag in Höhe von 1.400 € sofort an.

Pkh wurde bewilligt über den hinausgehenden Betrag von 1.400 €, also über 1.200 €.

Urteil liegt vor, wonach unsere Mandantschaft von den Kosten des Rechtsstreits 57 % als Gesamtschuldner zu zahlen haben.

Wie verhält sich das mit den Gerichtskosten der Gegenseite.

Ich habe jetzt den Kfb vorliegen, wonach unsere Partei anteilig Gerichtskosten zu zahlen hat.
mentos

#2

21.08.2008, 11:14

Irgendjemand eine Idee?
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.08.2008, 11:15

Hm, hatte ich noch nie... vll.auch nur anteilig?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Re1108
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#4

21.08.2008, 11:21

Ich denke mal, es handelt sich dabei um die anteiligen Kosten aus dem Wert von 1.400,00 € für den ja keine PKH bewilligt wurde.
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