Folgender Sachverhalt:
Gegenseite klagt über einen Betrag in Höhe von 2.600 €.
Unsere Mandantschaft erkennt einen Betrag in Höhe von 1.400 € sofort an.
Pkh wurde bewilligt über den hinausgehenden Betrag von 1.400 €, also über 1.200 €.
Urteil liegt vor, wonach unsere Mandantschaft von den Kosten des Rechtsstreits 57 % als Gesamtschuldner zu zahlen haben.
Wie verhält sich das mit den Gerichtskosten der Gegenseite.
Ich habe jetzt den Kfb vorliegen, wonach unsere Partei anteilig Gerichtskosten zu zahlen hat.
Prozeßkostenhilfe: Anspruch auf Erstattung Gerichtskosten?
Hm, hatte ich noch nie... vll.auch nur anteilig?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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