Prozesskostenhilfe - hälftige Gerichtskosten bei Vergleich
Verfasst: 08.07.2008, 14:10
Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Wir haben einen Vergleich geschlossen, wonach die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Wir sind Klägerseite.
Nun habe ich die Gegenseite zur Zahlung der hälftigen GK aufgefordert und der RA schreibt zurück "... weise ich daraufhin, dass meiner Mandantin PKH bewilligt wurde."
Was heißt das? Woher bekomme ich nun die halbe Gebühr?
Habe leider fast nie mit PKH zu tun....
habe folgende Frage:
Wir haben einen Vergleich geschlossen, wonach die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Wir sind Klägerseite.
Nun habe ich die Gegenseite zur Zahlung der hälftigen GK aufgefordert und der RA schreibt zurück "... weise ich daraufhin, dass meiner Mandantin PKH bewilligt wurde."
Was heißt das? Woher bekomme ich nun die halbe Gebühr?
Habe leider fast nie mit PKH zu tun....