Abrechnen PKH nach § 50, 55 RVG
- PeeDee
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Gegenüber dem Gericht rechnest Du die normalen PKH-Gebühren ab.
Die Gebühren nach § 50, 55 RVG bekommst Du vom Mandanten, falls er in nächster Zeit (ich meine 3 Jahre) zu Geld kommt.
Die Gebühren nach § 50, 55 RVG bekommst Du vom Mandanten, falls er in nächster Zeit (ich meine 3 Jahre) zu Geld kommt.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- butterflybabe
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§ 49 bedeutet, dass eine andere Tabelle für die PKH-Vergütung anzuwenden ist.
Beispiel
GW: bis 4.000,00 €
bei PKH wäre gem. § 49 RVG eine 1,0 Gebühr 204,00 €
gem. Anlage 2 RVG ("normale Tabelle" wäre eine 1,0 Gebühr 245,00 €
Beispiel
GW: bis 4.000,00 €
bei PKH wäre gem. § 49 RVG eine 1,0 Gebühr 204,00 €
gem. Anlage 2 RVG ("normale Tabelle" wäre eine 1,0 Gebühr 245,00 €
Na, du hast verminderte Gebühren bei § 49 RVG
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 3.000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Abs. 1 folgende Gebühren vergütet:
Gegenstandswert bis ... Euro Gebühr ... Euro
3.500 195
4.000 204
4.500 212
5.000 219
6.000 225
7.000 230
8.000 234
9.000 238
10.000 242
13.000 246
16.000 257
19.000 272
22.000 293
25.000 318
30.000 354
über 30.000 391
Deine reguläre Tabelle sieht ja so aus:
Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR
300 25 40.000 902
600 45 45.000 974
900 65 50.000 1.046
1.200 85 65.000 1.123
1.500 105 80.000 1.200
2.000 133 95.000 1.277
2.500 161 110.000 1.354
3.000 189 125.000 1.431
3.500 217 140.000 1.508
4.000 245 155.000 1.585
4.500 273 170.000 1.662
5.000 301 185.000 1.739
6.000 338 200.000 1.816
7.000 375 230.000 1.934
8.000 412 260.000 2.052
9.000 449 290.000 2.170
10.000 486 320.000 2.288
13.000 526 350.000 2.406
16.000 566 380.000 2.524
19.000 606 410.000 2.642
22.000 646 440.000 2.760
25.000 686 470.000 2.878
30.000 758 500.000 2.996
35.000 830
Wie man deutlich erkennt: die volle Gebühr ist wesentlich geringer bei einem Wert von mehr als 3500,00 € bei der PKH.
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 3.000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Abs. 1 folgende Gebühren vergütet:
Gegenstandswert bis ... Euro Gebühr ... Euro
3.500 195
4.000 204
4.500 212
5.000 219
6.000 225
7.000 230
8.000 234
9.000 238
10.000 242
13.000 246
16.000 257
19.000 272
22.000 293
25.000 318
30.000 354
über 30.000 391
Deine reguläre Tabelle sieht ja so aus:
Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR Gegenstandswert bis ... EUR Gebühr ... EUR
300 25 40.000 902
600 45 45.000 974
900 65 50.000 1.046
1.200 85 65.000 1.123
1.500 105 80.000 1.200
2.000 133 95.000 1.277
2.500 161 110.000 1.354
3.000 189 125.000 1.431
3.500 217 140.000 1.508
4.000 245 155.000 1.585
4.500 273 170.000 1.662
5.000 301 185.000 1.739
6.000 338 200.000 1.816
7.000 375 230.000 1.934
8.000 412 260.000 2.052
9.000 449 290.000 2.170
10.000 486 320.000 2.288
13.000 526 350.000 2.406
16.000 566 380.000 2.524
19.000 606 410.000 2.642
22.000 646 440.000 2.760
25.000 686 470.000 2.878
30.000 758 500.000 2.996
35.000 830
Wie man deutlich erkennt: die volle Gebühr ist wesentlich geringer bei einem Wert von mehr als 3500,00 € bei der PKH.