Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckung?
- Adora Belle
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Es wurde bewilligt und beigeordnet "für die ZV gem. §119 Abs.2 ZPO, begrenzt auf 2 Jahre und beschränkt auf den Bezirk des bewilligenden Gerichts". VV hab ich schon, das ist vom Oktober 2009. Daraus ergibt sich, daß der S zwar arbeitet, aber weit unter Pfändungsgrenze verdient. Das wird jetzt nicht anders sein, schätze ich.
- Pepples
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Warte bis nächsten Monat wenn die eV abgelaufen ist und lass erneut die eV abgeben. Wenn der noch kein P-Konto hat, würd ich dann das Konto pfänden.
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- Adora Belle
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Kann ich das nicht auch gleich versuchen, wenn ich die Kontonummer aus dem VV nehm? Die eV läßt evtl der andere GL erneut abnehmen, schätze ich. Das ist der PolPräs.
- Pepples
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Kannst du sicherlich, aber er könnte das Konto ja zwischenzeitlich woanders oder umgewandelt haben.
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Stümmt. Und daß es ein P-Konto ist, müßte er im VV angeben? Na, ich laß mir das mal durch den Kopf gehen.
Hallo alle zusammen,
ich habe es jetzt auch erst etwas spät geschnallt, dass man auch für die ZV PKH beantragen kann.
Nun meine Frage, kann ich das auch rückwirkend beantragen? Ich habe schon einige Maßnahmen (Mdt. wollte) durchgeführt und bereits auch GVZ-Kosten bezahlt. Die kann ich wohl nicht mehr zuerstattet bekommen, oder?
ich habe es jetzt auch erst etwas spät geschnallt, dass man auch für die ZV PKH beantragen kann.
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- Liesel
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Nein, die PKH kann nur vor der Durchführung der ZV beantragt werden.
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ahhh, gut zu wissen
dann weiß ich ja Bescheid, noch einmal passiert mir so ein Fehler nicht
kurze Zusammenfassung:
- ZV-Maßnahme an ZV-Gericht und die leiten das dann an die entsprechende Stelle (z. B. GVZ, Grundbuchamt) weiter
- jede Maßnahme einzeln
- ...
Muss ich dann eigentlich die enstandenen Kosten (GK und GVZ-Kosten) dennoch im Foderungskonto aufnehmen?
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Muss ich dann eigentlich die enstandenen Kosten (GK und GVZ-Kosten) dennoch im Foderungskonto aufnehmen?