PKH-Berechtigung endet während Verfahren - Abrechnung?!

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#31

24.10.2011, 16:18

ich habe gesehen, dass es einen eigenen 50er Antrag gibt. Muss ich über den gehen oder "normal" über G26 "PKH-Forumular RVG Standard" oder über G25 "KFA-RVG"?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#32

24.10.2011, 16:22

Du gehst über G25, berechnest dort die kompletten Gebühren (wobei du dann bei Eingabe der VG bereits gefragt wirst, ob die weitere Vergütung mit berechnet werden soll - was du bestätigst) und ziehst dann - sofern die bereits beantragten Gebühren schon von der Staatskasse ausgeglichen wurden - diesen Betrag als Vorschußzahlung Staatskasse ab.
Zuletzt geändert von Liesel am 24.10.2011, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#33

24.10.2011, 16:33

@Liesel

mach ich!
nochmal herzlichen Dank!!! :thx
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#34

24.10.2011, 16:36

Gern geschehen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#35

08.03.2012, 10:26

jetzt ist es endlich soweit:

Das Gericht hat die Einmalzahlung angeordnet.
Der Beschluss ist heute bei mir eingegangen.

Ich würde diesen jetzt an meine Mandanten mit der Bitte um Erledigung versenden.

Muss ich sonst noch etwas tun?

Ich bitte um kurze Info.

Danke!

Schachterlteufel
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#36

08.03.2012, 15:49

Du schickst den Beschluß an die Mandantschaft mit der Mitteilung, daß sie in Kürze eine Zahlungsaufforderung der LJK erhalten werden.

Ansonsten mußt du dann nur noch warten, bis du Geld bekommst. :pfeif
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#37

08.03.2012, 16:44

im Beschluss ist aber schon festgesetzt, dass die Zahlung bis zum 05.04.2012 zu erfolgen hat.
Kommt dann noch eine gesonderte Zahlungsaufforderung?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#38

08.03.2012, 17:51

Jep.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 880
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#39

09.03.2012, 07:27

:thx
Antworten