PKH-Berechtigung endet während Verfahren - Abrechnung?!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
ich habe gesehen, dass es einen eigenen 50er Antrag gibt. Muss ich über den gehen oder "normal" über G26 "PKH-Forumular RVG Standard" oder über G25 "KFA-RVG"?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du gehst über G25, berechnest dort die kompletten Gebühren (wobei du dann bei Eingabe der VG bereits gefragt wirst, ob die weitere Vergütung mit berechnet werden soll - was du bestätigst) und ziehst dann - sofern die bereits beantragten Gebühren schon von der Staatskasse ausgeglichen wurden - diesen Betrag als Vorschußzahlung Staatskasse ab.
Zuletzt geändert von Liesel am 24.10.2011, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
@Liesel
mach ich!
nochmal herzlichen Dank!!!![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
mach ich!
nochmal herzlichen Dank!!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
jetzt ist es endlich soweit:
Das Gericht hat die Einmalzahlung angeordnet.
Der Beschluss ist heute bei mir eingegangen.
Ich würde diesen jetzt an meine Mandanten mit der Bitte um Erledigung versenden.
Muss ich sonst noch etwas tun?
Ich bitte um kurze Info.
Danke!
Schachterlteufel
Das Gericht hat die Einmalzahlung angeordnet.
Der Beschluss ist heute bei mir eingegangen.
Ich würde diesen jetzt an meine Mandanten mit der Bitte um Erledigung versenden.
Muss ich sonst noch etwas tun?
Ich bitte um kurze Info.
Danke!
Schachterlteufel
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du schickst den Beschluß an die Mandantschaft mit der Mitteilung, daß sie in Kürze eine Zahlungsaufforderung der LJK erhalten werden.
Ansonsten mußt du dann nur noch warten, bis du Geld bekommst.![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Ansonsten mußt du dann nur noch warten, bis du Geld bekommst.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
im Beschluss ist aber schon festgesetzt, dass die Zahlung bis zum 05.04.2012 zu erfolgen hat.
Kommt dann noch eine gesonderte Zahlungsaufforderung?
Kommt dann noch eine gesonderte Zahlungsaufforderung?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)