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Verfasst: 04.06.2009, 14:44
von Mary
Warum lässt Du die Gebühr weg, wenn sie denn entstanden ist??? Sie dürfte dann mindestens in Höhe von 7.500,00 EUR (Wert dieses Verfahrens) entstanden sein.

Verfasst: 04.06.2009, 15:27
von Plumbum
hmm...ok...dann versuche ich es so:

1,3 VG Wert 7.500,00
1,2 TG Wert 7.500,00
1,0 EG Wert 75.000

Ich bedanke mich recht herzlich und wenn es euch interessiert, werde ich euch wissen lassen, ob ich letztlich und endlich jetzt so durch gekommen bin!

:thx

Verfasst: 04.06.2009, 15:33
von jojo
Mh, Posting von mir weg :wirr

Guck doch einfach in die Akten, da siehst du doch, was du bereits abgerechnet hast.

Verfasst: 04.06.2009, 15:51
von Plumbum
Des hab ich ja schon gemacht, aber die anderen Akten waren halt separte Verfahren, die dann irgendwann vor monaten über PKH abgerechnet wurden und jetzt kommt mir das Gericht mit so nem Schmuh...

Naja ich habs jetzt erstmal so gemacht wie oben geschrieben. Wenn das Gericht wieder nörgelt, werde ich es ja früher oder später mitbekommen. Erstmal besser zu viel als zu wenig versuchen festzusetzen.

Verfasst: 05.06.2009, 08:47
von jojo
Nö, der Schmuh ist dadurch entstanden, dass du die anderen Verfahren zuerst /und /oder getrennt abgerechnet hast. Da ist dann gegen die schon mehrfach von mir zitierten Anrechnungsvorschriften verstoßen worden.

Verfasst: 05.06.2009, 09:24
von Plumbum
jojo hat geschrieben:Nö, der Schmuh ist dadurch entstanden, dass du die anderen Verfahren zuerst /und /oder getrennt abgerechnet hast. Da ist dann gegen die schon mehrfach von mir zitierten Anrechnungsvorschriften verstoßen worden.
einen wunderschönen guten Morgen Jojo :)

es ist ja so gewesen, dass zu dem Zeitpunkt als in den anderen Verfahren (was ein paar Monate her ist) PKH abgerechnet worden ist, gar nicht klar war, dass überhaupt jemals ein Vergleich zwischen den beiden Streithähnen entstehen würde. Die Verfahren für sich waren eigentlich zunächt abgeschlossen. Es bestanden lediglich Forderungen aus KFBs / Urteilen. Die durch den jetzigen Vergleich erledigt sind. Also denke ich net, dass ich damals irgendwas falsch gemacht habe. Kann mich natürlich auch irren...
naja ich werde ja sehen, ob das Gericht des jetzt so macht oder net.

Verfasst: 05.06.2009, 09:43
von Mary
Du hast nichts falsch gemacht. Du musst nur jetzt alles richtig machen, indem Du die in den anderen Verfahren entstandenen und von der Landeshauptkasse erstattete Vergütung bei der Abrechnung berücksichtigst

Verfasst: 05.06.2009, 10:51
von jojo
Wie, die waren schon erledigt ?

Dann kommt m.E. auch keine Anrechnung mehr in Betracht, d.h. ganz normal abrechnen und gut ist.

Ich liebe klare Sachverhalte...

Verfasst: 07.06.2009, 11:58
von 13
jojo hat geschrieben:Ich liebe klare Sachverhalte...
:daumen Bild

Verfasst: 08.06.2009, 10:45
von jojo
Tja, 3 Seiten für nöppes....