Seite 2 von 2

Re: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich

Verfasst: 28.10.2019, 16:41
von LiLoReNo
Danke für Deine schnelle Hilfe!

Re: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich

Verfasst: 29.10.2019, 09:21
von LiLoReNo
Guten Morgen,

eine Frage hätte ich diesbezüglich noch:

Im Vergleich steht: "Die Kosten des Rechtsstreits UND des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
D. h., dass ein Kostenausgleichsantrag über die Gerichtskosten erfolgen müsste. Aber wie verhält sich das mit der PKH?

LG Lilo

Re: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich

Verfasst: 29.10.2019, 09:57
von Anahid
Die PKH hat damit nichts zu tun. Kosten gegeneinander aufgehoben heißt: jeder trägt seine Rechtsanwaltskosten selbst. Wenn Eure Kosten über die PKH abgedeckt sind, bekommt Ihr die Kosten durch die Staatskasse.