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Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 10:10
von Lexi71
Dem Gegner wurde PKH mit Ratenzahlung in Höhe von 60,00 € bewilligt.

Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 10:22
von Liesel
Hm...das wären dann 20 Raten. Wäre bei II. Instanzen möglich. Da die Zahlungen zuerst auf die GK verbucht werden, könnte das schon hinkommen. Dies müßte sich aus der GK-Abrechnung ergeben.

Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 10:36
von Lexi71
Wir haben keine Gerichtskostenabrechnung erhalten. Irgendwie stehe ich wohl auf dem Schlauch. Ist damit gemeint, dass z. B. für die II. Instanz Gerichtskosten angefallen sind, die unser Mandant noch tragen müsste, das Gericht aber die gezahlten PKH-Raten des Gegners auf diese verrechnet hat?

Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 10:50
von Liesel
Davon gehe ich aus.

Fordere doch mal die GK-Abrechnung an.

Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 10:53
von Lexi71
Habe gerade noch einmal durchgeblättert, die Akte ist so dick. Hatten die GK-Abrechnung bekommen und es wurde sogar ein Überschuss an uns ausgezahlt.

Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 10:57
von Liesel
Dann verstehe ich es nicht. :ka

Es kann definitiv nicht mehr festgesetzt werden, als komplett an Wahlanwaltsgebühren entstanden ist - zuzügl. eventuell geleisteter Zahlungen der Gegenseite auf GK.

Re: PKH-Raten der Gegenseite Festsetzung in Antrag gem. § 12

Verfasst: 02.12.2014, 11:03
von Lexi71
Trotzdem Danke, da müssen wir uns nochmal mit der Rechtspflegerin auseinandersetzen.