rena hat geschrieben:Könnte man hierfür auch Beratungshilfe bekommen als Mandant bzw. was könnten wir als Kanzlei für diese Tätigkeit abrechnen? Das wird nämlich bei uns immer aufwendiger und wir möchten diese Tätigkeit separat stellen.
Weder noch, die PKH-Überprüfung ist ganz klar ein Teil des gerichtlichen Verfahrens und ist eigentlich durch die Gebühren für das Verfahren abgedeckt... Am besten liest man sich mal die BGH-Rechtssprechung zum Fortwirken der RA-Vollmacht durch: BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 38/09.