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Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 15:58
von Pepples
Liesel hat geschrieben:Wieso hängt das im Aktenkonto? Da wird doch nur die PKH-Vergütung gebucht.
Ich mein, da wird aber auch die Wahlanwaltsgebühr vorgemerkt und ich mag das nicht, wenn das da so motivationslos steht. :mrgreen:

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:12
von online
Wenn der Rechtspfleger die Akte wieder auf den Tisch bekommt, wenn sie aus der zweiten Instanz zurück ist, sieht er ja im Protokoll, dass Eure Mandantin eine größere Zahlung zu erwarten hat. Das ist Anlass für eine Überprüfung gem. § 120 IV ZPO (oft gleich in mehreren Verfahren auf einmal). Eine kurzgefasste Anfrage ans Gericht ist aber nicht verkehrt, denn vielleicht bekommt aus irgendwelchen Gründen der Rechtspfleger die Akte nicht oder erst viel später. So'ne Überprüfung geht ja auch nicht von heute auf morgen; idR kann man nicht sofort anordnen, dass eine Einmalzahlung aus dem (zu erwartenden) Vermögen an die Staatskasse zu leisten ist, sondern man muss das erst mal ankündigen und rechtliches Gehör gewähren. Wenn man dann schon die Rechnung des Anwalts für die weitere Vergütung auf dem Tisch hat, muss man der wenigstens schon mal nicht hinterherlaufen. :P

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:17
von Soenny
Hhm, und das Gericht nimmt dann den Antrag auf Wahlanwaltsgebühren einfach so mal zur Akte und sagt nicht "Aber Hallo, gibt keine Raten, nimm das mal zurück!"?

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:22
von Liesel
Nö, da steht doch "Für den Fall, das PKH/VKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde, wird beantragt, ....wenn die Voraussetzungen des § 50 RVG vorliegen" oder zumindest so ähnlich. Du hast doch auch RAM.

Damit ersparst du dir einen gesonderten Antrag, wenn im Überprüfungszeitraum Raten festgesetzt werden. Alles ein Aufwasch. :mrgreen:

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:24
von Soenny
Ja schon, aber wenn zu dem Zeitpunkt halt keine Ratenzahlung angeordnet ist, was macht das Gericht dann mit dem Antrag? Vormerken? Das meinte ich, weil ich hab das auch noch nicht gehört, daß man die einfach schon mal mit ansetzt und wartet, ob und was vielleicht mal passiert oder nicht :D

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:29
von Liesel
Der Antrag wird erst "bearbeitet", wenn Raten angeordnet wurden. Wenn keine Raten festgesetzt werden innerhalb des Überprüfungszeitraumes, wird über den Antrag nicht entschieden. Jedenfalls spart das halt eine Extra-Berechnung, wenn Raten angeordnet werden.

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:30
von tiko73
Also ich hab die bislang auch immer schon in den Antrag mit reingepackt. Kostet doch nix und man erspart sich die Nachfragen vom Gericht, falls es doch noch zu Ratenzahlungen kommt :-)

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:31
von Soenny
:thx wieder was gelernt :huepf

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:37
von tiko73
Dafür gibts das hier ja :hurra

Re: Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen

Verfasst: 17.07.2012, 21:41
von Jupp03/11
achso