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Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 27.05.2010, 11:39
von LuzZi
Um wie viel Geld gehts hier eigentlich wenn man fragen darf?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 31.05.2010, 21:42
von 13
Für die Anweisung der Vergütung ist - je nach Geschäftsverteilung - der mD oder gD zuständig. Um die Anweisung erledigen zu können, ist die Herausgabe der Akte notwendig. Ohne Akte geht gar nix. Sitzt der Richter auf der Akte oder jemand anderes kommt nicht in die Puschen, dann bleibt nur, entweder den Direktor/Präsidenten des Gerichts als Disziplinarvorgesetzten anzuschreiben und um Vermittlung der überfälligen Erledigung zu ersuchen oder förmlich Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) einzulegen. Will man das nicht, dann muss halt gewartet werden. Die Ablehnung einer DAB in einem solchen Extremfall kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Schließlich ist es euer Geld!

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 03.06.2010, 17:16
von Manuela77
Hänge mich auch mal mit rein ... Der Einwand von online war berechtigt. Mich würde auch interessieren, warum die Akte beim Richter liegt, wenn es um Beratungshilfe geht. :shock: Da sind doch nur die Rechtspfleger zuständig. Oder gab es tatsächlich schon eine Entscheidung, wogegen Rechtsmittel eingelegt wurde?

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 04.06.2010, 09:17
von Zaubermaus007
Ich würde auch zur Dienstaufsichtsbeschwerde tendieren. Ansonsten hab ich auch schon von einer Untätigkeitsbeschwerde gehört....!? Ich weiß aber nicht, ob das in euerm Fall zulässig ist...

Re: Nichtzahlung PKH-Gebühren

Verfasst: 04.06.2010, 09:21
von jojo
Sehe ich auch so. Da wäre eine DAB angezeigt, aber wenn ihr nicht wollt... :cry: