Re: Abrechnung PKH in der Zwangsvollstreckung
Verfasst: 20.03.2020, 11:30
Vielen lieben Dank für deine Ausführungen
Bei 2. meinte ich die ZV-Kosten für das Vermögensverzeichnis (bei bewilligter PKH), ob ich die dann bei einer weiteren ZV-Maßnahme mit im Foko angeben und beitreiben müsste dann?
Bei 2. meinte ich die ZV-Kosten für das Vermögensverzeichnis (bei bewilligter PKH), ob ich die dann bei einer weiteren ZV-Maßnahme mit im Foko angeben und beitreiben müsste dann?