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Verfasst: 23.09.2009, 20:52
von skugga
Hach, EMA v.A.w. ... was würd ich hier für Arbeit sparen. 9 von 10 EMAs, die ich machen muss, sind wegen verschollenen Ehegatten in Scheidungsverfahren und der daran anschließenden Schreiben vom Familiengericht "... konnte nicht zugestellt werden..."

Verfasst: 23.09.2009, 22:29
von Silvia
Hallo,

falls ein Schreiben an unseren Mandanten nicht zugestellt werden kann,
bekommen wir ein Schreiben vom Gericht,

eine zustellungsfähige Adresse unseres Mandanten mitzuteilen.

LG Silvia :fluch

Verfasst: 24.09.2009, 08:35
von Zaubermaus007
Grundsätzlich sehe ich das auch so wie 13! Ich finde, es kommt aber auch darauf an, was für ein Sachgebiet man bearbeitet. Außerdem sehe ich das in manchen Fällen auch als Zuständigkeitsprüfung.
Und dann steht gleich die Frage ins Haus: Sind Sie nicht ausgelastet? Sie können gerne dies und das noch übernehmen.
Wegen einer 10- bis 12-Sekunden-EMA würde ich mir keine Mehrarbeit aufhalsen lassen, dann wären erstmal die Raucher dran.

Eine Rückbriefnachricht schicken wir auch an den Anwalt mit der Bitte, eine neue Anschrift mitzuteilen. Aber der RA soll die Anschrift eben anderweitig ermitteln (beim Mandanten erfragen etc.). Das ist doch auch bestimmt die eigentliche Arbeit, ne EMA ist doch schnell gemacht.

Verfasst: 24.09.2009, 09:20
von jojo
Geht bei uns wie bei 13.

Verfasst: 24.09.2009, 12:18
von Tigerle
ich hatte vor kurzem den Fall, dass ich PKH-Bewilligung für die ZV erhalten habe. Der Schuldner ist dann aber verzogen. Im ersten Moment wusste die Dame bei Gericht auch nicht, ob das nun erstattungsfähig ist oder nicht, ich sollte es aber mal mit in den Antrag reinschreiben.

Gesagt getan, die EMA-Kosten wurden nicht erstattet