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Verfasst: 09.07.2009, 18:02
von OliOS2
Hallo Grübchen!

Deine Barmherzigkeit in Ehren, aber ich kann mich dennoch nicht deiner Meinung anschließen und nach PKH abzurechnen.
Natürlich hat jemand, der PKH bekommt, nicht unbedingt viel Geld zur Verfügung.
Allerdings muss er beim Bäcker, im Supermarkt usw. auch normale Preise bezahlen.
Ich würde es mir hier nicht zu ungunsten des Rechtsanwalts anmaßen, nur wegen Mitleid mit dem Mandanten diesem eine geringere (falsche) Rechnung zu zuschicken.

Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte deiner Vorgehensweise nicht verurteilen oder ähnliches, würde es allerdings nicht so wie du handhaben.

Oder möchtest du, dass dir dein Chef bei jeder PKH-Abrechnung die du machst, auch einen Teil deines Gehaltes streicht, weil er ja auch weniger verdient hat. 8)

Gruß
Oliver

Verfasst: 10.07.2009, 06:44
von Zaubermaus007
Ich glaube, Grübchen meinte, dass sie evtl. nach den PKH-Gebühren abgerechnet hätte, wenn es Verschulden des RA gewesen wäre, weil er versäumt hat, PKH für Mehrvergleich zu beantragen....

Klar ist es blöd für den Mandanten und eigentlich ist es auch unüblich, dass für den Vergleich keine PKH bewiligt wird. Aber man muss ja nicht alles verstehen... :patsch