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Verfasst: 03.06.2009, 12:02
von schatz
MMhhh dann mach ich es einfach so, dass ich 250 EURO mit Staatskasse abrechne und den Rest über den Mandanten.

Ich berichte über den Ausgang.. :)

Verfasst: 03.06.2009, 12:54
von Mary
Ich verstehe das so, dass dem Kläger unter Beiordnung seines RA bis zu einem (Streit)Wert in Höhe von 250,00 EUR PKH bewilligt wird. Dieser Wert ist der Gegenstandswert für die Vergütung des RA.

Verfasst: 03.06.2009, 12:59
von jojo
Hätte ich auch fast drauf getippt, aber der Wortlaut des Beschlusses lautet anders. Ich würde daraufhin Gebühren bis zu 250,00 auszahlen.

Verfasst: 03.06.2009, 14:48
von Pepples
Ich würd auch die 250,00 € abrechnen und hätte jetzt auch auf SB getippt.

Ist jetzt ein bißchen OT, aber ich hab noch nen besseren Beschluss:

...der klagenden Partei wird für den 1. Rechtszug Prozesskostenhilfe in Höhe der Eigenbeteiligung von 150,00 € bewilligt. Die Beiordnung des Ra wird abgelehnt.

So, und jetzt versucht mal an die Kohle zu kommen.
Wir haben versucht den Betrag abzurechnen, ging nicht wegen fehlender Beiordnung. Wir haben ein Schreiben der Mandantin vorgelegt, worin sie um Auszahlung des Betrages an uns bittet, da sie die SB zahlen müsse. Will Richterin auch nicht machen und teilt mit, dass dies nur eine Umgehung der Zurückweisung der Beiordnung sei. Wir sollen den Antrag zurücknehmen. Machen wir aber nicht. Soll sie mal entscheiden.

Verfasst: 03.06.2009, 15:22
von jojo
Na, da brauch sie die Gerichtskosten bis zu 150,00 zu zahlen, würde ich sagen.

RA-Kosten gäbe es mangels Beiordnung nicht.

Verfasst: 03.06.2009, 20:53
von Seelensonne
Einmal zurück zum 1. PKH-Beschluss:

Kann man den Rest wirklich vom Mandanten holen? Im Beschluss steht doch auch drin:
"Die Bwilligung erfolgt mit der Maßgabe, das der Kläger derzeit keinen eigenen Beitrag zur Prozessführung zu leisten braucht."

Verfasst: 03.06.2009, 21:13
von 13
Wie will man sonst an die Kohle kommen? Zu bedenken ist, dass hier [bcolor=#BFFFBF]TEIL[/bcolor]-PKH bewilligt wurde. Vom Mandanten holt man das Geld, das durch die PKH gerade nicht abgedeckt ist. Somit sollen keine Bedenken bestehen.

Verfasst: 04.06.2009, 00:00
von Sandra S.
Grübchen hat geschrieben: Den Rest musst Du Dir vom Mandanten holen.
Weiß nicht, ob das so problemlos durchgeht. Bei "normaler PKH" darfst du ja auch nicht die Differenz beim Mandant geltend machen... Wäre damit vorsichtig!