Wie rechne ich PKH ab?

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nfnf

#1

20.07.2010, 17:06

was ist der streitwert Ehesache 4000 und Versorgungsausgleich 1000 Euro?

getrennt oder zusammen mit Streitwert 5000?

Macht ja bei PKH einen gewaltigen unterschied
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nephele
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#2

20.07.2010, 17:23

Ist das ein Scheidungsbeschluss und da stehen die Streitwerte drin? Dann zusammenrechnen und daraus die Gebühren.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Trynnchylld
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#3

20.07.2010, 17:49

Eine Abrechnung aus dem Gesamtstreitwert.

Versorgungsausgleich (eine Versicherung) EUR 1.000,00 / zwei Versicherungen EUR 2.000,00

Ehescheidung müsste sich ebenfalls aus dem Streitwertbeschluss ergeben. Dreifaches Nettoentgelt beider Ehegatten, mindestens EUR 2.000,00

§ 43 Ehesachen FamGKG
(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 2 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.
(2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.
Lieber Gruß, Trynn

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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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