VU, Einspruch, Termin, UBV

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
BiancaS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 28.09.2007, 11:18
Beruf: RA-Fachangestellte/Büroleitung
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#1

20.07.2010, 10:42

Hallo!

Ich benötige mal Hilfe bei der Erstellung einer PKH Abrechnung.

Der Sachverhalt ist der folgende:

Familiensache, Versäumnisbeschluß
Das Verfahren ist bis zu diesem Teil bereits abgerechnet

3100
3105

Dann Einspruch durch die Gegenseite und Termin zur Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache, welcher durch UBV wahrgenommen wurde.

Nun würde ich eine neue PKH Abrechnung machen mit

3104
3401

Gibt es noch mehr Gebühren oder fällt noch eine weg? In BRAGO wäre das kein Problem für mich, aber RVG Fälle in der Art hatte ich noch nicht.

Könnt Ihr mir hierbei weiterhelfen?

Viele Grüße
Bianca
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

20.07.2010, 12:50

Ich würd abrechnen:

3100
3104

Warum rechnest du die 3401 ab? Für den Unterbevollmächtigten? Versteh ich net ganz. Du bekommst i. Ü. nur einmal eine TG, die 0,5 fällt weg.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
rosa

#3

20.07.2010, 12:55

angefallen ist

eine volle VG für euch

eine halbe VG für den UBV
eine volle TG für dne UBV

die umgangssprachlich genannte "Sonderverhandlungsgebühr" bei VU/Einspruch aus den BRAGO Zeiten gibts nicht mehr
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#4

20.07.2010, 13:45

Wichtig ist auch, dass die PKH für den UBV bewilligt wurde, ansonsten kannst Du dessen Gebühren nicht geltend machen. Oft werden RAe nur "zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen RA" beigeordnet. Hier fallen dann UBV Gebühren, Fahrtkosten etc. weg.

Liegt die Bewilligung auch auf den UBV vor, schließe ich mich bezüglich der Abrechnung Immi an. Du kannst bei der Abrechnungsweise 2 PTE verlangen (Ihr und UBV).
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
BiancaS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 28.09.2007, 11:18
Beruf: RA-Fachangestellte/Büroleitung
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#5

21.07.2010, 09:10

Heißt, wenn PKH nicht für den UBV bewilligt ist, gibt es nur noch eine

3104

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe!!
Antworten