PKH und nachträglicher Vermögenszuwachs?

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vanessa
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#11

17.05.2010, 16:28

Zaubermaus007 hat geschrieben:Bei uns läuft es so, dass PKH nach erneuter Prüfung aufgehoben wird und deshalb auch die Differenzvergütung nicht mit eingezogen wird.... Bin mir ziemlich sicher, dass mir sowas gerade über den Tisch gelaufen ist (Partei bekam Betrag aus Zugewinn zugesprochen). Muss aber ja bei uns nicht unbedingt richtig laufen. Naja, öfter mal was neues!
Ja, aber immer erst einmal drauf!!! :(
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nönie
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#12

17.05.2010, 16:54

@ Vanessa

:zustimm hatte auch mal son Fall
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jojo
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#13

17.05.2010, 17:24

Aufheben geht bei nachträglichem Vermögenserwerb nicht, nur eine Abänderung der Zahlungsbestimmung, § 120 IV ZPO.

RM gegen den falschen Beschuss innerhalb eines Monats :mrgreen: :mrgreen:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Zaubermaus007
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#14

18.05.2010, 07:54

vanessa hat geschrieben: Ja, aber immer erst einmal drauf!!! :(
Tut mir leid, wenn du dich persönlich angegriffen gefühlt hast! So läuft es aber eben bei uns. Wenn du mal so eine Entscheidung bekommen solltest, kannst du ja RM einlegen und alles ist wieder gut...
jeanetteschnecke
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#15

01.07.2010, 11:41

Danke euch allen. Wir haben jetzt PKH abgerechnet. Unsere Mandantschaft rechnet damit, daß sie zurückzahlen muß. Wir warten einfach was passiert.
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