Ja, aber immer erst einmal drauf!!!Zaubermaus007 hat geschrieben:Bei uns läuft es so, dass PKH nach erneuter Prüfung aufgehoben wird und deshalb auch die Differenzvergütung nicht mit eingezogen wird.... Bin mir ziemlich sicher, dass mir sowas gerade über den Tisch gelaufen ist (Partei bekam Betrag aus Zugewinn zugesprochen). Muss aber ja bei uns nicht unbedingt richtig laufen. Naja, öfter mal was neues!
PKH und nachträglicher Vermögenszuwachs?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 126
- Registriert: 25.01.2010, 16:41
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Braunschweig
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Aufheben geht bei nachträglichem Vermögenserwerb nicht, nur eine Abänderung der Zahlungsbestimmung, § 120 IV ZPO.
RM gegen den falschen Beschuss innerhalb eines Monats
RM gegen den falschen Beschuss innerhalb eines Monats
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
Tut mir leid, wenn du dich persönlich angegriffen gefühlt hast! So läuft es aber eben bei uns. Wenn du mal so eine Entscheidung bekommen solltest, kannst du ja RM einlegen und alles ist wieder gut...vanessa hat geschrieben: Ja, aber immer erst einmal drauf!!!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 28
- Registriert: 26.06.2009, 09:56
Danke euch allen. Wir haben jetzt PKH abgerechnet. Unsere Mandantschaft rechnet damit, daß sie zurückzahlen muß. Wir warten einfach was passiert.