PKH und Terminsvertreter

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
pontifex
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 11.09.2009, 17:08

#1

11.06.2010, 17:10

Hallo,
ich habe folgende Konstallation

Mietsache. ca. 9000 EUR

Hauptbevollmächtigter hat PKH beantragt...

ich bin terminsverteter

was kann ich denn abrechnen? und wie muss der Hauptbevollmächtigte abrechen?

Viele ?????

Danke!

GLG
PM
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

11.06.2010, 21:26

Ein Vorschlag wäre nett ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
pontifex
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 11.09.2009, 17:08

#3

12.06.2010, 07:36

Terminsvertreter

--> 3104 und 3402. plus 7002 und UST

meine frage ist dabei halt folgendes. muss ich von dem geringeren Gebührenwert nach § 49 rvg berechnen? oder nehme ich den vollen satz?

danke!
Marlene
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 20.08.2008, 14:08
Beruf: RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE
Wohnort: Berlin

#4

12.06.2010, 08:22

..wenn beigeordnet wurde, dann pkh streitwert
pontifex
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 11.09.2009, 17:08

#5

15.06.2010, 19:21

Hi,
ok, das hab ich soweit verstanden... stellt sich mir noch eine letzte frage... die rechnung für die Terminsvertretung mit den entsprechenden werten nach 49 RVG...

wie soll ich die adressieren? soll die an die Mandanten gerichtet sein und ich sende die dann dem Hauptbevollmächtigen der diesem dem KFA beilegt?

sorry, stehe glaube ich irgendwie auf dem schlauch...

bin für jede hilfe dankbar!

LG
PM
Antworten