jetzt wirds für mich kompliziert, hoffe, mir kann hier schnell geholfen werden
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Es geht um Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt, wir sind außergerichtlich tätig geworden und haben vom Jugendamt die außergerichtlichen Kosten erstattet bekommen. Im voraus schon die gerichtlichen als Vorschuss, da eine Stufenklage folgte.
GW: 16.000,00 Euro, 1,3 GG + 1,3 VG - 0,65 Anrechn. + 1,2 TerminG + PTE + UST., also 2165,25 Euro und GK i.H.v. 726,00 Euro.
Diese Stufenklage folgte, da wir außergerichtlich nichts vom Gegner gehört haben hinsichtlich des Kindesunterhaltes, PKH wurde für die mdtin. bewilligt, und im Vergleich wurde der SW nun auf 16.399,00 Euro festgesetzt. Verglichen wurde sich über 10.750,00 Euro.
So, und nun ist guter Rat teuer...
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Ich habe meinen Pkh-Antrag vom Gericht zurückbekommen, weil ich wie immer mit der 0,65 Geb. abgerechnet habe, ohne dran zu denken, dass wir ja außergerichtliche Gebühren schon bekommen haben
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Hat das was mit dem & 58 (2) RVG zu tun? Wär toll, wenn mir das jemand übers WE erklären könnte, ich verstehe das nicht wirklich,
und wie muss ich denn jetzt mit der Gerichtskasse abrechen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)