Gerichtsvollzieherkosten zahlen bei PKH

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Marlene
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#21

24.05.2010, 21:02

also ich habe auch noch nicht gehört, dass sich die pkh auf die zustellung erstreckt, denn die pkh wird doch nur für das gerichtliche verfahren bewilligt. die zustellung wird vom gericht selbst veranlasst.
Marlene
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#22

24.05.2010, 21:10

ich meine damit natürlich, wenn ihr die zustellung selbst vornehmt, wie z.b. vergleich., dann habe ich noch nicht gehört, dass die pkh aus dem gerichtlichen Verfahren zuvor dies übernimmt. eventuell wenn pkh für zwangsvollstreckung beantragt wurde und der gvz dann sofort pfändet inklusiver gleichzeitiger zustellung. denke dann muss vorher neu beantragt werden im zv-Antrag
Marlene
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#23

24.05.2010, 21:20

ich denke durch die einstweilige anordnung soll doch wahrscheinlich nunmehr zwangsvollstreckung erfolgen und in verbindung mit gleichzeitiger zustellung. es müsste dann doch eigentlich noch ein zwangsvollstreckungsauftrag mit antrag auf pkh erfolgen, denke ich oder liege ich mit dem sachverhalt falsch?
Zaubermaus007
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#24

25.05.2010, 09:14

s. § 214 FamFG, mein Beitrag #19...
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pasc1976
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#25

01.06.2010, 15:36

JSanny hat geschrieben:Selbst den haben wir zugestellt bekommen und durften sehen wie wir klarkommen damit, scheint ja dann unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Komisch, Ihr seid doch auch beim AG Siegburg?! Unsere Beschlüsse nach Gewaltschutzgesetz werden generell durch das Gericht an den Gerichtsvollzieher zwecks Zustellung weitergeleitet.
LG pasc1976
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