Gerichtsvollzieherkosten zahlen bei PKH
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Fragt mich bitte nicht wieso und warum, aber bei uns wird der GV vom Gericht beauftragt (was auch meistens so beantragt ist). Der Beschluss wird vom Gericht an den GV m.d.B. um Zustellung weitergeleitet. Dann schickt der GV seine Rechnung an das Gericht. Hat die Partei PKH, bekommt der GV kein Geld. Deshalb grummeln die GVs auch immer so schön, wenn wir mit so tollen Sachen kommen Hat Partei keine PKH/VKH werden die Gebühren für den GV von der Partei mit der Gerichtskostenrechnung eingezogen. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird das Geld an den GV überwiesen. Wie das aber nun ist, wenn der RA die Zustellung durch den GV veranlasst, weiß ich leider nicht...
Das würde ich auch mal abklären. Ich denke, dass die PKH sich nicht automatisch auch auf die Zustellung bezieht.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Wir haben einige EAs gehabt, aber noch eine direkte Zustellung veranlaßt durch das Gericht, wo sitzt du denn?Zaubermaus007 hat geschrieben:Fragt mich bitte nicht wieso und warum, aber bei uns wird der GV vom Gericht beauftragt (was auch meistens so beantragt ist). Der Beschluss wird vom Gericht an den GV m.d.B. um Zustellung weitergeleitet. Dann schickt der GV seine Rechnung an das Gericht. Hat die Partei PKH, bekommt der GV kein Geld. Deshalb grummeln die GVs auch immer so schön, wenn wir mit so tollen Sachen kommen Hat Partei keine PKH/VKH werden die Gebühren für den GV von der Partei mit der Gerichtskostenrechnung eingezogen. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird das Geld an den GV überwiesen. Wie das aber nun ist, wenn der RA die Zustellung durch den GV veranlasst, weiß ich leider nicht...
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich würde das dem GVZ so mitteilen unter Beifügung des PKH Beschlusses und dann schauen wir mal, was der dazu sagt. Wie sagt mein Chefe immer: "Nur Mut wird belohnt."
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Beim Familiengericht. Ich meinte das auch nur in Bezug auf die Zustellung von Gewaltschutzbeschlüssen...JSanny hat geschrieben: Wir haben einige EAs gehabt, aber noch eine direkte Zustellung veranlaßt durch das Gericht, wo sitzt du denn?
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Selbst den haben wir zugestellt bekommen und durften sehen wie wir klarkommen damit, scheint ja dann unterschiedlich gehandhabt zu werden.
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Das kommt immer drauf an, s. § 214 Abs. 2 FamFG. Wo der Sinn darin liegt, weiß ich leider nicht, das frag ich mich jedes Mal... Wenn der GV gleich auch vollstrecken kann/muss mag das ja ok sein, aber sonst...?!
Gehört die Zustellung beim EA-Verfahren mit zum Rechtszug? Ich würde sagen ja. Ohne Zustellung keine Rechtskraft. Also meiner Meinung PKH auch für die Zustellungskosten. Und in dem Fall den PKH-Beschluß an den GVZ weiterleiten. Meiner Meinung nach rechnet der dann mit der Staatskasse ab. Ansonsten: Probieren geht über Studieren, Zustellung dauert ja nicht so lange, also Zeitverzögerung hat man ja nicht, wenn der GVZ nein sagt.