Sofortige Beschwerde gegen ablehnenen PKH Beschluss

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Aylin0104
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#11

09.03.2010, 10:02

LuzZi hat geschrieben:Beachte das "bis" zwischen §§ 567 und 572.
Ok, das habe ich tatsächlich übersehen :oops:

Aber trotzdem steht da ja noch der § 127 ZPO und im § 569 ZPO steht ja ".....soweit keine andere Frist bestimmt ist, 2 Wochen". Das verstehe ich dann jetzt so, dass der § 127 den § 569 praktisch aufhebt, da da ja ne andere Frist bestimmt ist.

Aber wissen tu ich das definitiv nicht...

Wir haben noch nicht mal nen Gesetzestext zum FamFG hier geschweige denn einen Kommentar oder ähnliches.... :|
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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niva
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#12

09.03.2010, 10:05

ich hab ein Skript von einem Seminar, da ist PKH und VKH recht gut gegenüber gestellt.

im § 127 ZPO steht ja das Wort PKH und nicht VKH.
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Aylin0104
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#13

09.03.2010, 10:07

Ja das ist richtig, aber ich denke doch mal aus dem Grund, weil der § 127 ZPO schon bestand bevor der § 76 FamFG in Kraft getreten ist....

Hm, ich weiss nicht... :cry:
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Aylin0104
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#14

09.03.2010, 10:33

Hat vielleicht sonst noch irgendeiner ne Idee??? :D
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Aylin0104
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#15

09.03.2010, 14:08

Habe mir die §§ jetzt noch ein paar Mal durchgelesen und auf mich wirken lassen :wink: . Kann es vielleicht sein, dass der § 127 nur greift, wenn man gegen die BEWILLIGUNG von PKH oder VKH Beschwerde einlegen will? Also die Gegenseite beispielsweise :kopfkratz

Das schlimme ist, so Sachen, lassen mich den ganzen Tag nicht mehr los, wenn ich mir nicht sicher bin, wie irgendwas ist :panik

:hilfe
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cjdenver
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#16

09.03.2010, 14:37

Also erstens:
Wir haben noch nicht mal nen Gesetzestext zum FamFG hier geschweige denn einen Kommentar oder ähnliches.... :|
http://www.buzer.de gibt dir alle gesetze die man sich nur vorstellen kann, natürlich auch das FamFG ;) und ne gratis verlinkung innerhalb verschiedener gesetze hats auch noch, find ich die perfekte quelle

und zum thema:

zuerst einmal haben alle beschlüsse die in FamFG-Sachen ergehen nun die verpflichtung, eine rechtsmittelbelehrung zu haben. und so wie ich das verstanden hab, steht in der rechtsmittelbelehrung drin dass ein monat frist ist. dann ist das auf jeden fall schonmal korrekt, und kein beschwerdegericht wird sagen, "falsch, die frist betrug nur 2 wochen, zu spät".

Zum eigentlichen thema: es wird im famfg auf die sofortige beschwerde bezug genommen, und die hat laut 569 zpo eine 2 wochen notfrist, es sei denn es wird was anderes festgelegt. da auch auf 127 zpo verwiesen wird, der für die notfrist einen monat vorgibt, hat die sofortige beschwerde im famfg damit eine frist von einem monat. also hat das gericht recht.
im § 127 ZPO steht ja das Wort PKH und nicht VKH.
deswegen gelten ja nach 76 famfg die regeln ja auch entsprechend. aber ansonsten ist wurscht wie das zeug nu heißt, ob PKH oder VKH...
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#17

09.03.2010, 14:46

Ja das mit den Gesetzen im Internet, weiss ich natürlich, da hatte ich mir ja dann auch den § 76 den ich zu Anfang geschrieben habe her geholt! :lol: Aber ich lese lieber in Büchern als im net, zumindest was Gesetzestexte betrifft :wink:

Das uns da nichts passiert, selbst wenn die Belehrung falsch wäre, ist schon klar, aber ich MUSS immer alles vertehen, dass macht mich sonst wahnsinnig und wenn mein Chef dann auch noch anderer Meinung ist und ich aber der Meinung bin, dass ich Recht habe, ist es noch schlimmer :oops: Ich gebe zu, ich bin manchmal etwas anstrengend! :|

Also hatte nicht nur das Gericht recht, sondern auch ich mit meiner Vermutung, die ich zwar zunächst nur auf das alte Recht gestützt hatte, aber hatte ja an der 2-Wochen Frist die hier zu Anfang von Niva gesagt wurde auch gezweifelt nachdem ich mir die §§ durchgelesen hatte! :lol:

Super, vielen Dank, jetzt geht es mir wieder gut....und ich kann heute Nacht gut schlafen :thx
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#18

09.03.2010, 15:49

hehe, ich hab auch nichts gegen bücher und komm immer noch nicht dahinter, wie man die beck-online-kommentare überhaupt lesen kann. aber buzer mit der auto-verlinkungsfunktion (und vor allem auch mit der übersicht über änderungen, und ab wann sie gültig sind und wie das davor hieß usw.) ist für mich das beste schlechthin. in ein gesetz selbst schau ich in gedruckter form nicht mehr, das bringt dir ja gar nicht so viel weil die alle auf unterschiedlichen §§ aufbauen, und du ewig blättern musst. da ist buzer schneller ;)

ich will auch immer alles verstehen - ist glaub ich normal in diesem berufszweig zumindest ;)

und mich freuts immer wenn leute wieder schlafen können :D
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#19

09.03.2010, 15:59

cjdenver hat geschrieben:ich will auch immer alles verstehen - ist glaub ich normal in diesem berufszweig zumindest ;)
Dann bin ich ja beruhigt, dass es nicht nur bei mir so ist, denn manchmal glaub ich echt schon ich brauch nen Arzt :shock:

Buzer hört sich ja wirklich sehr gut an, das werde ich mir mal genauer anschauen, wenn ich mich nicht täusche, hatte ich da heute morgen sogar den §76 hergeholt! Schauen wir mal! Stimmt schon, eigentlich ist ein Gesetzestext in gedruckter Form auch was für´nen Eimer und man ertrinkt in 100 aufgeschlagenen Bücher und die ganzen Klebezettel am Seitenrand, die man irgendwann mal dran gemacht hat "Weil wichtig", bringen auch nichts mehr, weil es mittlerweile viel zu viele sind :D

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FreddyB

#20

18.03.2010, 16:43

Hallo,

ich schreib hier einfach weiter.

Im Januar kam vom Bezirksrevisor ein Brief dass er 273,82 EUR PKH-Gebühren wegen falscher Anrechnung zurück haben möchte (§15a RVG). Meine Chefin hat darauf geantwortet und nun kam Beschluss vom Rechtspfleger, dass wir die 273,82 EUR wirklich zahlen sollen. Kann ich gegen diesen Beschluss was machen evtl. sof. Beschwerde? Wie lange ist die Frist und wo muss ich meinen Brief hinschreiben?

Danke

Babsi
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