Tschuldigung für das Nachfragen, aber jetzt komm ich nicht mehr mit.
Gestern war die Mdt. da, zum meinem Anwalt sagen sie, dass sie unbedingt in Berufung gehen wollen. Mein Chef macht die Berufung (ohne Begründung) fertig. Daraufhin fragte ich ihn, warum nicht PKH beantragt wird, wenn die das doch wollen, warum würde sonst ein PKH Antrag nebst sämtlichen Unterlagen schon hier sein und auch in einen vorhergehenden Schreiben erwähnt sein, dass PKH beantragt werden soll und sodann die Berufung erfolgen soll durch Wiedereinsetzung in der vorigen Stand.
Plötzlich war sich mein Chef auch unsicher und bat mich am nächsten Tag bei der Mdt. anzurufen und nachzufragen. Jetzt gerade, teilte diese mir mit, dass beides doch gleichzeitig erfolgen soll.
1. der PKH-Antrag hat einen Fehler ggf. auch 2.
1. Fehler: wir wurden als gesetzliche vertreter eingetragen. Laut der mdt. soll ICH das jetzt einfach durchstreichen. Darf ich das?
2. Fehler: tocher der Mdt. (ü 30) wurde bei Angehörigen, denen unterhalt gezahlt wird eingtragen. Die tochter bekommtn Rente wegen Behinderung und wohnt bei den Eltern. Ihr Auto würde sie aber selbst bezahlten. Äh?
2. wenn PKH jetzt beantragt werden soll, dann muss doch gleichzeitig die Berufung nebst Begründung im Entwurf eingereicht werden, ge? Und das kann ja wohl nur mein Chef. Im Übrigen hat er die Erfolgsaussichten noch nicht geprüft und ist zudem auch heute nicht da. Bin allein.
Bitte helft mir. *anfleh*
PKH für Berufung
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Laß es einfach drin, hat keine Auswirkungen.ellimorelli hat geschrieben: 1. der PKH-Antrag hat einen Fehler ggf. auch 2.
1. Fehler: wir wurden als gesetzliche vertreter eingetragen. Laut der mdt. soll ICH das jetzt einfach durchstreichen. Darf ich das?
Wenn die Tochter ihren Lebensunterhalt durch die Rente selbst bestreiten kann, muß sie nicht eingetragen werden.ellimorelli hat geschrieben:2. Fehler: tocher der Mdt. (ü 30) wurde bei Angehörigen, denen unterhalt gezahlt wird eingtragen. Die tochter bekommtn Rente wegen Behinderung und wohnt bei den Eltern. Ihr Auto würde sie aber selbst bezahlten. Äh?
Die Berufungsbegründung muß nur mit eingereicht werden, wenn die Führung des Berufungsverfahrens von der Bewilligung der PKH abhängig gemacht wird. Wenn die Mandantschaft die Berufung sowieso wünscht, kann die Berufungsbegründung innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist nachgereicht werden. Das Kostenrisiko trägt dann halt die Mandantschaft.ellimorelli hat geschrieben:2. wenn PKH jetzt beantragt werden soll, dann muss doch gleichzeitig die Berufung nebst Begründung im Entwurf eingereicht werden, ge?
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Naja die Mandantschaft will das die Berufung gleichzeitig mit dem PKH-Antrag eingereicht wird. D. h. doch, dass es durchaus möglich ist, dass die PKH nicht bewilligt wird, aber die Berufung ja bereits läuft, ge?
Mein Chef hat sich gerade telefonisch gemeldet. Die bereits vorbereitete Berufung (ohne Begründung) soll jetzt raus und morgen will er dann die PKH einreichen. Geht das? Schon oder?
Kann ich/ mein Chef denn die Fehler (Fehler 2) einfach abändern oder muss das die Mdt. machen?
Mein Chef hat sich gerade telefonisch gemeldet. Die bereits vorbereitete Berufung (ohne Begründung) soll jetzt raus und morgen will er dann die PKH einreichen. Geht das? Schon oder?
Kann ich/ mein Chef denn die Fehler (Fehler 2) einfach abändern oder muss das die Mdt. machen?
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Wenn die Mandantschaft das so will, trägt sie halt das Kostenrisiko. Bei Ablehnung der PKH fällt dann anstatt der 1,0 VG (PKH-Verfahren) eine 1,6 VG an (zuzügl. evtl. gegnerischer Kosten, die im PKH-Verfahren nicht erstattungsfähig sind).ellimorelli hat geschrieben:Naja die Mandantschaft will das die Berufung gleichzeitig mit dem PKH-Antrag eingereicht wird. D. h. doch, dass es durchaus möglich ist, dass die PKH nicht bewilligt wird, aber die Berufung ja bereits läuft, ge?
Ist möglich.ellimorelli hat geschrieben:Mein Chef hat sich gerade telefonisch gemeldet. Die bereits vorbereitete Berufung (ohne Begründung) soll jetzt raus und morgen will er dann die PKH einreichen. Geht das? Schon oder??
Mach doch einfach die 1. Seite nochmal. Die Mandantschaft wird sicher nichts dagegen haben, wenn du das berichtigst. Im Zweifelsfall eine neue (ggf. bereits vorgefertigte) Erklärung an die Mandantschaft schicken mit der Bitte um sofortige unterschriebene Rückgabe. Den PKH-Antrag könnt ihr dann auch noch mit der Begründung stellen.ellimorelli hat geschrieben:Kann ich/ mein Chef denn die Fehler (Fehler 2) einfach abändern oder muss das die Mdt. machen?
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Was mach ich mit der Tochter? Ich glaub, ich werd das morgen meinem Chef nochmal zeigen. Die ist über 30 und (man hat es zwar nicht gesehen) zu 70 % Schwerbehindert. Bekommt daher ne Rente und lebt bei den Eltern. Auf Seite 1 des Antrages wird die tochter als Angehörige, denen Unterhalt zahlt angegeben, aber keine Unterhaltsbetrag, damit ist es doch auch sinnfrei oder?
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Wie ich schon in #13 geschrieben habe, kommt es m.E. darauf an, ob sie durch die Rente ihren eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Wenn nicht würde ich sie mit angeben.
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Bei diesem Einkommen würde ich sie nicht mit eintragen.
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