Kostgeld - Anrechnung als Vorteil?!

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Magdalene
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#1

24.01.2010, 13:02

Habe hier eine PKH-Sache, über die ich mir schon seit Freitag den kopf zermalme.
Mandantin arbeitet, verdient ca 900 €, lebt bei Ihren Eltern zahlt dort Kostgeld. PKH müsste mit den Beträgen die Mdt. zu zahlen hat glatt durchgehen, doch das AG Herne erkennt die Kostgeldzahlung nicht als Ausgabe an, mit der Begründung, dass Mandantin einen Vorteil dadurch hätte, dass sie im elterlichen Haushalt lebt. Man könnte diesen Vorteil mit bis zu 400 € ansetzen.
Wie kann ich dem entgegnen? Lt. Cheffe soll ich versuchen, PKH ratenfrei zu erlangen.
Hatte jemand schon einen ähnlich gelagerten Fall? Soll ich damit begründe, dass Mdt. sich selbst versorgt etc.?
Magdalene
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#2

24.01.2010, 20:59

Na Gut, es ist Sonntagabend, vielleicht weiß morgen früh jemand ´ne Antwort.
Andreas

#3

24.01.2010, 21:23

Das klingt ja durchaus plausibel, was das Gericht sagt.

Und dein Cheffe hat (natürlich :wink:) keine Begründung zur Hilfe angegeben, nehme ich mal an?

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn die Mandantin ihren Eltern eine monatliche Miete zahlen müßte. Aber die hättet Ihr ja dann sicherlich im PKH-Formular angegeben :D

Ansonsten bleibt nur:

Vernünftig durchkalkulieren, auf welche Raten man kommt - eben so, wie das Gericht es tut. Vllt. kann ja mal einer der aktuellen RFWe hier seine Unterlagen rauskramen und die Berechnungsmethode posten :wink: ist schon ein paar Tage her bei mir :mrgreen: und wir haben praktisch keine PKH-Mandanten.
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Pepples
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#4

25.01.2010, 08:41

Es gibt das Programm PKH-fix, das ist kostenlos im Internet verfügbar. Damit kann man das Einkommen checken und die Höhe der Raten werden auch berechnet.
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Magdalene
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#5

27.01.2010, 14:17

PKH-fix haben wir auch. Ich rechne das meistens im Kopf quer mit den aktuellen Freibeträgen.
Ich versuche es nun, wie von Andreas vorgeschlagen, mit der Angabe "Miete" statt "Kostgeld". Halte Euch insoweit auf dem Laufenden.
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