PKH Abrechnung Verkehrsanwalt

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pidellal
Kennt alle Akten auswendig
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#1

21.01.2010, 14:27

Hallo,

ein RA hat in einer PKH-Sache für uns einen Termin wahrgenommen. Eigentlich sollte er in Untervollmacht tätig sein.
Dann hätten wir doch die Gebühr nach 3100 von 1,3 (aber keine 3104 da nicht wahrgenommen bekommen) und er die 0,65er nach 3100 und 1,2 nach 3402, oder?
Jetzt teilt er freudestrahlend mit, daß alle mehr abrechnen können, weil er als Hauptbevollmächtigter und wir als Korrespondenz-/Verkehrsanwalt beigeordnet wurden. Hä? Wie sieht denn jetzt die Rechnung aus?
Wir 1,0 nach 3400 und sonst nichts und er normale Gebühren nach 3100 ff.?

Danke.
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sunshine24
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#2

21.01.2010, 19:21

Jetzt teilt er freudestrahlend mit, daß alle mehr abrechnen können, weil er als Hauptbevollmächtigter und wir als Korrespondenz-/Verkehrsanwalt beigeordnet wurden.
Ja, wird oft gemacht von den Gerichten, hab ich bei uns auf jeden Fall schon oft mitbekommen, dass eben der RA, der beim Gericht sitzt sozusagen HBV wird und der andere RA (in deinem Fall ihr) dann Verkehrsanwalt ...

Der HBV kann somit alle Gebühren wie ein normaler RA abrechnen und ihr eben die Verkehrsanwaltsgebühr ... so wie du es auch geschrieben hast. Heißt also:

HBV (der andere RA)

1,3 VG
1,2 TG
Telekomm
USt

Ihr

1,0 VG
Telekomm
USt

Wäre der andere RA nur als Terminsvertreter beigeordnet worden, wären tatsächlich im Gesamten gesehen weniger angefallen, nämlich für euch als HBV die 1,3 VG und für den Terminsvertreter die 0,65 VG + 1,2 TG ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Wendy
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#3

22.01.2010, 22:42

Grundsätzlich stimme ich der Abrechnung wie oben zu...

Wenn er allerdings in "Untervollmacht" für Euch einen Termin wahrgenommen hat, wird die interne Abrechnung ja wahrscheinlich anders aussehen. Also über PKH wird wie oben beschrieben abgerechnet und intern dann halbiert denk ich mir... Wir vereinbaren das immer im Auftrag an die Terminsvertreter... Das alle anfallenden/erstatteten Gebühren geteilt werden....Ähnliches werdet ihr sicher auch haben, sodass ihr jetzt nicht auf der 1,0 sitzen bleibt...

LG Wendy
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Langstrumpf
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#4

24.11.2015, 07:31

Ich habe hier so etwas ähnliches. Wir haben ein PKH-Beschluss in dem steht, dass bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwaltes erstattungsfähig sind.

Nun ist mein RA aber alleine zu dem Termin gefahren, wie verhält sich das da mit den Reisekosten?
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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Anahid
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#5

24.11.2015, 08:55

Reisekosten sind erstattungsfähig; begrenzt allerdings auf die Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Langstrumpf
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#6

24.11.2015, 11:46

Dann war mein erster Gedanke doch richtig, danke schön. :knutsch
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