In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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julesffm
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#1
20.10.2009, 17:11
huhu ihr lieben,
wir haben in einer sache pkh bekommen nun ist das seit einiger zeit beendet und uns ist erst nun aufgefallen das wir noch nicht abgerechnet haben
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
wie lang kann ich den sowas abrechnen? gibts dazu eine frist? Danke im voraus für die hilfe
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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gabrielle
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#2
20.10.2009, 17:23
also lt. Enders:
Die Stellung des Antrags des beigeordenten Anwalts auf Gewährung der Vergütung aus der Staatskasse ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. ... Allerdings gelten auch in dem Verhältnis des beigeordneten RA gegen die Staatskasse die allgemeinen Verjährungsregeln. Gem. § 195 BGB verjähren die Ansprüche des beigeordneten RA gegen die Staatskasse in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann (§ 199 Abs. 1 BGB).
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Ritter Herbord
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julesffm
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julesffm
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#5
20.10.2009, 17:38
noch ne kurze Frage gabrielle, hast ud das aus dem Buch rvg für anfänger? hätte gern gewusst woher das ist
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
lieben dank
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gabrielle
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julesffm
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#7
21.10.2009, 15:23
gabrielle, hey haste vl ne ungefähre seitenzahl für mich? ich finds einfach nicht
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jojo
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#8
21.10.2009, 15:27
Wie wärs mit Großbuchstaben und einem Blick ins Gesetz ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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julesffm
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#9
21.10.2009, 15:31
Den Blick ins Gesetz habe ich gemacht habe hier leider nur ne alte Ausgabe von RVG für Anfänger.....
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
muss mir echt mal ne neue bestellen