Abrechnung PKH-Antrag mit Beratungshilfe

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little 'e'
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#1

07.10.2009, 23:55

Hi Leute,

hab da ein kleines Problem. Wir haben einen Mdt. dem wurde BerHi und PKH bewilligt ....

Jetzt hab ich vor ein paar Monaten die BerHi abgerechnet und ans AG geschickt, die sagen mir nun, nur für den Antrag auf PKH könne man keine Beratungshilfe abrechnen.

Mein Anwalt sagt nun, dass es entweder vom BGH oder vom BVerfG ein Urteil gibt, das besagt, das der PKH-Antrag im Rahmen der Beratungshilfe abgerechnet werden darf. Nur hat er dieses Urteil nicht.

Ich such mich schon den ganzen Tag dusslig nach diesem Urteil und finde im www einfach nichts.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.

Bitte.

Liebe Grüße
E.
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LuzZi
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#2

08.10.2009, 09:17

Hmm, ich kenne so ein Urteil auch nicht. Wenns einer hier kennt hätt ich da auch gern mal den Link zu.
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lucy1510
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#3

08.10.2009, 09:35

Wenn doch für die außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe bewilligt wurde und für das gerichtliche Verfahren PKH, kann man doch beides getrennt - unter Anrechnung - abrechnen.
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Kayusha
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#4

08.10.2009, 10:07

Ja, ich sehe und handhabe das genauso wie lucy!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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LuzZi
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#5

08.10.2009, 10:09

little 'e' hat geschrieben:Jetzt hab ich vor ein paar Monaten die BerHi abgerechnet und ans AG geschickt, die sagen mir nun, nur für den Antrag auf PKH könne man keine Beratungshilfe abrechnen.
Darum gehts hier, nicht um die Anrechnung o. ä. Hier wurde der Antrag auf PKH über BerH abgerechnet.
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lucy1510
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#6

08.10.2009, 10:16

Das habe ich schon verstanden. Das geht doch gar nicht. Sie hat aber auch geschrieben, dass PKH bewilligt wurde.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#7

08.10.2009, 10:19

Ai, das hab ich gerad überlesen :roll: Na dann schließ ich mich eurem Kommentaren mal an und hätte trotzdem gern die Entscheidung, falls es sie gibt und falls sie einer hat ;)
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Silvia
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#8

08.10.2009, 17:51

Hallo,

der PKH-Antrag gehört doch schon zum gerichtlichen Verfahren, oder nicht ?
Beratungshilfe gibt es für außergerichtliche Tätigkeiten.

Ich weiß nur, dass der Mandant die Gebühren für das PKH-Prüfungsverfahren
selbst zu tragen hat, dafür gibt es keine PKH !

LG Silvia
little 'e'
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#9

21.10.2009, 17:00

Hey Leute,

ich muss mich entschuldigen.... hatte den Fall etwas falsch im Kopf. Nun hab ich aber die Akte mal wieder vor mir und kann die Sachlage richtig schildern.

Also wir haben Klage beim Sozialgericht eingereicht mit Antrag auf Bewilligung PKH, daraufhin haben wir vom SG Mitteilung bekommen, dass für die Bewilligung der PKH noch Kto.-Auszüge unserer Mdtin fehlen.

Wir haben unsere Mdtin daher angeschrieben und die Kto.-Auszüge angefordert, doch seit dem Zeitpunkt hat sie sich nicht mehr bei uns gemeldet. Da sie sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht gemeldet hat, haben wir letztendlich dem SG dann mitgeteil, dass die Mandantin von uns nicht mehr vertreten wird. Die Kosten für das Klageverfahren haben wir bei der Mandantin selbst abgerechnet und nun auch das MV eingeleitet.

Die Kosten für den PKH Antrag wollen wir über die Beratungshilfe abrechnen, da die PKH ja nicht mehr bewilligt wurde, jedenfalls nicht mehr in unserem Mandat. Und nun mosert das AG rum und will uns die Beratungshilfe nicht für den PKH-Antrag geben.

So langer Text ich weiß, aber ich hoffe dass mir irgendwer helfen kann.
abendrose
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#10

25.07.2012, 14:19

Hallo!!

Ich habe folgende Frage...

Wir haben den Mandanten außergerichtlich vertreten. Beratungshilfeschein liegt vor. Dann ging das Ganze ins streitige über. PKH wurde bewilligt und das Verfahren vor dem AG ist nun beendet.

PKH wurde auch schon abgerechnet. Am Ende gab es ne Einigung.

Kann ich jetzt die Beratungshilfe noch abrechnen? Die müsste ich ja dann wohl hälftig anrechnen.

Aber trag ich das dann einfach auf meinem Vordruck ein? Also die 35 €?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!
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