Hallo Hallo, hoffe mir kann jemand helfen.
Ich soll eine Abrechnung in einer PKH-Sache machen.
Mandant hat erst Beratungs- und dann Prozesskostenhilfe bekommen.
Im Beschluss steht, dass der Beklagte (also nicht wir) an den Kläger einen Betrag zahlen muss, die Kosten gegeneinander aufgehoben werden und sich der Streitwert bis zum 03.02.2008 auf 712,93 € festsetzt und danach auf 917,93 €.
Soll eben eine Rechnung machen, Vergleichsgebühr soll auch enthalten sein.
Allerdings steh ich total auf dem Schlauch was diese Tabellen angeht.
Kann mir jmd sagen, wie ich richtig abrechne?
Abrechnung PKH
- Fräulein Schnürschuh
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Hat euer Mandant PKH ohne Raten bekommen, wenn ja, dann musst du nur einen Kostenerstattungsantrag gegen die Landeskasse an das Gericht fertig machen.
Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (sofern verhandelt wurde, gehe ich aber mal von aus) und Einigungsgebühr sowie Auslagen und UST.
Anzurechnen sind dann die Gebühren aus der Beratungshilfe, ergibt sich aber auch aus dem Formular. Ich selbst berücksichtige die Beratungshilfe bei den Kosten nicht, sondern schreibe nur auf, dass ... EUR aus Beratungshilfe zu leisten sind. Den Rest macht das Gericht.
Als Streitwert würde ich dann 917,93 EUR nehmen. Die Verfahrensgebühr erhöht sich ja auf jeden Fall und da ich mal davon ausgehe, dass über diesen Betrag auch verhandelt und sich verglichen wurde, auch die anderen Gebühren.
Sofern euer Mandant PKH ohne Raten hat, musst du nur die Tabelle mit den PKH-Gebühren ausfüllen, sofern er Raten zahlen muss, noch die Tabelle daneben mit den Regelgebühren.
Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (sofern verhandelt wurde, gehe ich aber mal von aus) und Einigungsgebühr sowie Auslagen und UST.
Anzurechnen sind dann die Gebühren aus der Beratungshilfe, ergibt sich aber auch aus dem Formular. Ich selbst berücksichtige die Beratungshilfe bei den Kosten nicht, sondern schreibe nur auf, dass ... EUR aus Beratungshilfe zu leisten sind. Den Rest macht das Gericht.
Als Streitwert würde ich dann 917,93 EUR nehmen. Die Verfahrensgebühr erhöht sich ja auf jeden Fall und da ich mal davon ausgehe, dass über diesen Betrag auch verhandelt und sich verglichen wurde, auch die anderen Gebühren.
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[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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- Fräulein Schnürschuh
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Er hat PKH ohne Raten bekommen.
Also muss ich noch die Beratungshilfe abrechnen?
Aber irgendwie versteh ich das mit der Tabelle nicht. Saß ein ganzes Stück davor und kam irgendwie nicht damit klar.
Tut mir leid, wenn ich mich so anstelle, aber hab so eine PKH-Abrechnung noch nie gemacht![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Also muss ich noch die Beratungshilfe abrechnen?
Aber irgendwie versteh ich das mit der Tabelle nicht. Saß ein ganzes Stück davor und kam irgendwie nicht damit klar.
Tut mir leid, wenn ich mich so anstelle, aber hab so eine PKH-Abrechnung noch nie gemacht
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- jojo
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Klar, die BerH musst du abrechnen und deine Liqui um 35,00 netto kürzen.
Du schreibst einfach die GEbühren auf, guckst in die Tabelle des § 49 RVg und fertig.
Das mit der Differenz kannst du dir zum jetzigen Zeitpunkt sparen.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !![177](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=177)
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- rebru82
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Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann hast du ganz links die Spalte mit den Werten, dann die Vergütung nach PKH, dann (wie gesagt, ist hier aber nicht notwendig) die Spalte für die Regelvergütung und zuletzt die Liste für den Rechtspfleger mit den festzusetzenden bzw. auszuzahlenden Beträgen.
Ausfüllen musst du dann nur die Spalten mit Wert und Vergütung nach PKH.
Beratungshilfe musst du natürlich dann auch gesondert mit dem Kostenerstattungsantrag für Beratungshilfe abrechnen.
Ausfüllen musst du dann nur die Spalten mit Wert und Vergütung nach PKH.
Beratungshilfe musst du natürlich dann auch gesondert mit dem Kostenerstattungsantrag für Beratungshilfe abrechnen.
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Liebe Grüße
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Hallo
Also ich würde auf jeden Fall bei der PKH-Abrechnung die Regelvergütung und PKH-Vergütung berechnen, auch wenn der Mdt im Moment keine Raten zahlen mus. Aber das Gericht prüft doch innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens nach, ob der Mdt dann zahlungsfähig ist. Wenn dann Raten festgesetzt werden, kann es sein, dass uns dann die weitere Vergütung zusteht.
Also die immer mit beantragen...
Also ich würde auf jeden Fall bei der PKH-Abrechnung die Regelvergütung und PKH-Vergütung berechnen, auch wenn der Mdt im Moment keine Raten zahlen mus. Aber das Gericht prüft doch innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens nach, ob der Mdt dann zahlungsfähig ist. Wenn dann Raten festgesetzt werden, kann es sein, dass uns dann die weitere Vergütung zusteht.
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- jojo
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Eigentlich sollte das Gericht einen Beschluss über die nachträgliche Anordnung auch an den Anwalt schicken: Dann kann man immer noch.
Aber es schadet nix, das bei Zeiten zu machen.
Aber ob tatsächlich nachgeprüft wird ?
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Ich steh heut total aufm Schlauch.
Aber nehm ich nicht die normale Tabelle, da der Streitwert ja unter 3.000,00 € liegt?
Rechne ich dann nicht einfach so ab:
1,3 Verfahrensgebühr
1,0 Einigungsgebühr
0,65 GeschGebühr aus Beratungshilfe
Terminsgebühr und PTP
Umsatzsteuer?
Gibts es da eine richtige Abrechnungstabelle also ein Vordruck sozusagen? Find die bei uns nämlich nirgendwo.
Aber nehm ich nicht die normale Tabelle, da der Streitwert ja unter 3.000,00 € liegt?
Rechne ich dann nicht einfach so ab:
1,3 Verfahrensgebühr
1,0 Einigungsgebühr
0,65 GeschGebühr aus Beratungshilfe
Terminsgebühr und PTP
Umsatzsteuer?
Gibts es da eine richtige Abrechnungstabelle also ein Vordruck sozusagen? Find die bei uns nämlich nirgendwo.