Fahrtkostenanrechnung bei PKH?

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kleinehexe
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#1

02.09.2009, 11:39

Hallo, wir haben hier eine Sache, wo wir überlegen, Terminsvertretung zu beantragen. In dem Beschluss wurde uns PKH unter unserer Beiordnung bewilligt.
Bekomme ich dadurch später die Fahrkosten auch in der PKH Abrechnung erstattet?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
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nephele
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#2

02.09.2009, 11:40

was steht denn in dem genau beschluss drin? zu den bedingungen eines örtlich ansässigen anwalts?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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kleinehexe
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#3

02.09.2009, 11:42

Nein, nur.....
wird der Klägerin auch für die Klageerweiterung PKH unter Beiordnung von RA..... bewilligt.
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nephele
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#4

02.09.2009, 11:47

also wir haben hier eine sache, wo wir auch eine terminsvertretung brauchten. wir haben das so gemacht, dass wir das gericht gebeten haben, die pkh dahingehend abzuändern, dass wir als korrespondenzanwalt beigeordnet werden und der andere anwalt als hauptbevollmächtigte. so hat jeder pkh bewilligt bekommen und wir machen noch gebührenteilung. dh. wir melden eine 1,0 gebühr an gem. 3400 VV zzgl. auslagen pp. und der andere anwalt meldet an die 1,3 und 1,2 (evtl. 1,0) zzgl. auslagen pp.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

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kleinehexe
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#5

02.09.2009, 12:07

Dankeschön :o)

Aber kannst du mir sagen, falls wir doch selbst hin fahren würden, ob wir die Fahrtkosten bekommen könnten?
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nephele
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#6

02.09.2009, 12:10

ich kenne das nur so, dass wenn in dem beschluss nicht drinsteht, dass man nur zu den bedingungen eines ortsansässigen anwalts beigeordnet wird, bekommt man auch fahrtkosten. aber beschwören würde ich es jetzt nicht. weiß ja nicht wie weit weg der termin ist, vielleicht sagt das gericht dann, ihr hättet dort jemanden suchen müssen...
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kleinehexe
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#7

02.09.2009, 12:20

Ok, vielen lieben Dank für deine Hilfe
Zaubermaus007
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#8

02.09.2009, 15:13

Ich meine, wenn der PKH-Beschluss keine Einschränkung enthält, dann bekommt ihr auch die Fahrtkosten erstattet.
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kleinehexe
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#9

02.09.2009, 15:35

Ja, es ist wohl tatsächlich so, dass wir die Fahrtkosten erstattet bekommen.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
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