PKH abgelehnt - Wie lange Zeit um GK einzuzahlen bzw. Klage

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Ferun
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 26.08.2008, 15:52

#1

30.07.2009, 13:14

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben folgendes Problem, bei dem Ihr hoffentlich helfen könnt:

Im Dezember 2008 haben wir PKH-Antrag mit Klageentwurf eingereicht. Die Sache wäre Ende 2008 verjährt. Nunmehr hat das Gericht den Antrag auf Bewilligung der PKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgewiesen.

Greift hier der § 204 Abs. 2 BGB? Haben wir also 6 Monate nach Rechtskraft der Ablehnung (wir wissen noch nicht, ob wir Beschwerde einlegen) Zeit, um uns zu entsscheiden, ob das Verfahren fortgeführt wird? So lange dürfte doch die Hemmung der Verjährung wirken oder liege ich da völlig falsch?

Ich habe da immer die Überlegefrist bei der Berufung im Kopf, die ja nur 3 Tage beträgt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Grüße

Ferun
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