Hallo zusammen,
in einer Angelegenheit hat die Rechtspflegerin Beratungshilfe abgelehnt. Daraufhin haben wir unbefristete Erinnerung gem. § 6 II BerHG eingelegt. Nun kam der zweite Ablehnungsbeschluss, diesmal vom Richter. Kann ich hier auch noch mal ein Rechtsmittel einlegen? Wenn ja, welches und wo? Muss ich hiermit dann ans Landgericht?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Rechtsmittel gegen Beratungshilfeablehnung
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Also noch einmal die unbefristete Erinnerung?und nochmal ans Amtsgericht? Die unbefristete Erinnerung haben wir ja schon beim ersten mal eingelegt.
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na super.dann kann ich gegen den beschluss gar nichts machen?
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ich habe heute im auftrage meines chefs beschwerde gegen den beschluss eingelegt. ich halt euch auf dem laufenden, ob das was gebracht hat.
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Also, hab euch ja versprochen, auch zu sagen, wie es ausgegangen ist:
Der Beschwerde wurde stattgegeben. Also, wenn eure Erinnerung mal nicht erfolgreich ist, einfach Beschwerde einlegen
Der Beschwerde wurde stattgegeben. Also, wenn eure Erinnerung mal nicht erfolgreich ist, einfach Beschwerde einlegen
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Kannst du mal (evtl. mit Aktenzeichen) schreiben, welches Gericht so entschieden hat? Soweit mir bekannt ist, gibt es nur ein einziges Gericht (LG Potsdam), dessen Entscheidung aber allgemein abgelehnt wurde.