Fahrtkosten im PKH-Verfahren

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fruchtzwergi
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#1

22.06.2009, 15:05

So, auch ich benötige mal wieder die Hilfe von Euch...

Ich soll in einer FamR-Sache die PKH-Abrechnung inkl. Fahrtkosten machen. Im PKH-Beschluss steht allerdings folgendes:

"Die Fahrtkosten der Prozessbevollmächtigten werden auf den Betrag begrenzt, der bei Beauftragung eines ortsansässigen Hauptbevollmächtigten und eines am Wohnsitz der Partei ansässigen Korrespondenzanwalt entstehen würden."

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

Ich verstehs absolut nicht. Vielleicht hab ich auch einfach nen dicken rosa Elefanten auf der Leitung stehen oder sowas aber kann mir das vielleicht jemand von Euch nachvollziehbar erklären?!

Danke im Voraus.

LG fruchtzwergi
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LuzZi
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#2

22.06.2009, 15:09

Du kannst nicht mehr Fahrtkosten geltend machen als den Betrag, der bis zur Höhe der einem Korrespondenzanwalt in dieser Sache entstehenden Gebühren zustehen würde.

Wenn deine Fahrtkosten höher sind als die Kosten, die unter Hinzuziehung eines Korrespondenzanwalts entstanden wären, kannst du eben nur bis zur Höhe der Kosten eines Korrespondenzanwalts die Fahrtkosten abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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fruchtzwergi
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#3

23.06.2009, 09:16

Heißt also ich such mir irgendeinen Anwalt der in dem Gerichtsbezirk ansässig ist und berechne dem seine Fahrtkosten und gucke dann, ob unsere höhere sind?!
Zaubermaus007
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#4

23.06.2009, 09:27

Ne, du kannst Fahrtkosten in Höhe der Kosten für einen Korrespondenzanwalt geltend machen. Weiß nun nicht genau, was der bekommen würde, ne 1,0 Gebühr, glaub ich.?!
Schaf
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#5

23.06.2009, 21:49

Hallo, das Problem hatte ich vor zwei Monaten auch. Ich hab dann einfach die tatsächlich entstanden Fahrtkosten (0,30 EUR/km) angesetzt, das Gericht hat mir dann ein paar Euro runtergestrichen mit der Begründung, der Korrespondenzanwalt hätte nur soundsoviel gekriegt, damit war der Fall erledigt und ich war die Sache einfach und schnell los.

Viel Erfolg!
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte. :)
-julie-
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#6

23.06.2009, 23:48

stimme Schaf zu: abrechnen, so wie entstanden,
falls diese den "bewilligten Betrag" überteigen werden, werden diese schon gekürzt :-)
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