Prozesskostenhilfe + Gegenseite soll Kosten zur Hälfte trage

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Refa-Susi

#1

22.06.2009, 16:14

Ich habe eine komplizierte Sache.

Wir haben PKH bewilligt bekommen und jetzt haben wir noch einen Beschluss bekommen, dass die Gegenseite die Hälfte der Kosten tragen muss.

Ehm...Wir rechne ich denn das jetzt ab? Muss ich jetzt einen PKH-Antrag machen und einen KFA??
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#2

22.06.2009, 17:03

Genau.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#3

22.06.2009, 18:42

Genau. Am Besten Vermerk in KFA, dass mit gleicher Post über PKH abgerechnet wurde.
Refa-Susi

#4

22.06.2009, 19:18

Danke.

Aber rechen ich jetzt erst einmal alle Gebühren über PKH ab und in dem KFA nehme ich dann die PKH Gebühren auf und die normalen Gebühren und nehm die Differenz? Und dann noch mal die Hälfte? Ich versteh das nicht?
pensch

#5

23.06.2009, 10:53

1. PKH-Gebühren abrechnen.
2. Kostenfestsetzungsantrag mit den "normalen Gebühren" unter Abzug der PKH-Gebühren machen.
3. Fertig.

Um den Abzug der Hälfte brauchst du dir keine Sorgen machen. Das wird das Gericht übernehmen.
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#6

23.06.2009, 11:47

Wie lautet denn die genaue Kostenentscheidung? Muss die GG die Hälfte der Kosten oder die Hälfte eurer Kosten tragen?

Wenn die GG die Hälfte der Kosten des Verfahrens zu tragen hat, dann musst du einen Kostenausgleichungsantrag einreichen und dann auch keinen Abzug der PKH Vergütung vornehmen.
Antworten