Beschwerdeverfahren PKH erfolgreich - wer trägt die Kosten

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steffi_sugar
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#1

11.06.2009, 12:57

Hallo,

hier wieder eine Sache, an der ich hänge. Wir haben eine Angelegenheit zugeteilt bekommen, in der unser Mandant die PKH nicht bewilligt bekommen hat. Im Beschwerdeverfahren (welches wir geführt haben) hat dann das OLG die PKH bewilligt.

Für dieses Beschwerdeverfahren fallen ja auch Gebühren an. Wer trägt die denn?

Es ist sicherlich noch sinnvoll zu wissen, dass unser Mandant nachdem er die PKH zugesprochen bekommen hat, sämtliche Veranlassungen hat einfrieren lassen. Es ist also nichts weiter veranlasst worden, außer dass wir die PKH durch bekommen haben, sodass auch kein Klageverfahren (zumindest von uns) geführt worden ist.

Danke im Voraus und noch nen angenehmen Donnerstag.
Eure Steffi
steffi_sugar
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#2

11.06.2009, 14:31

Hilfe, weiß denn keiner Bescheid? So wie ich... :cry:
Mops
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#3

11.06.2009, 14:54

Mdt.trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Wer sonst?
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sunshine24
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#4

11.06.2009, 15:22

Im Beschwerdeverfahren (welches wir geführt haben) hat dann das OLG die PKH bewilligt.
bestimmt durch Beschluss oder? Steht da vielleicht was drin bezüglich der Kosten?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Mops
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#5

11.06.2009, 15:34

Wer sollte denn sonst die Kosten tragen? Im PKH Verfahren besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch GG. Und das Gericht wird wohl die Kosten nicht übernehmen.
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