Hallo,
folgende Frage: Unserem Mandanten (Nebenkläger im Strafverfahren) wurde PKH mit der Maßgabe bewilligt, er habe monatliche Raten in Höhe von X € zu zahlen.
Verständnisfrage:
Muss er diese Raten an die "Staatskasse" auch dann zahlen, wenn die Angeklagten verurteilt werden? Denn wenn sie verurteilt werden, tragen diese doch die Kosten -einschließlich der Kosten des Nebenklägers. Dann wäre es ja so, dass der Mandant die Raten zahlen muss und sich das Geld dann von den Verurteilten zurückholen müsste.
Irgendwie umständlich.
Alternativ könnte sich doch auch der "Staat" die PKH von den Verurteilten holen und der Mandant wäre aus dem Spiel.
Wie läuft das in der Praxis ab?
Danke.
PKH -Schuldner?
In der Praxis läuft es so ab, dass der RA ja auch nicht wartet. Er reicht das Kostenfestsetzungsgesuch für PKH ein und die Staatskasse zaht. Ob und inwieweit die Staatskasse von dem verpflichteten Dritten Geld eintreiben kann ist zunächst fraglich. Der Mandant zahlt die Raten. Die Staatskasse treibt ggf. die von ihr geleisteten Zahlungen von dem Dritten erfolgreich ein. In diesem Fall wird der PKH-Mandant informiert.
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Du kannst natürlich auch warten, ob Verurteilter gleich (was ja echt selten der Fall ist, aber man weiß ja nie) den KFB ausgleicht. Dann musst du nicht gegenüber Staatskasse abrechnen und Pt. muss auch keine Raten zahlen.
Aber wie meine Vorrednerin schon gesagt hat: RA wartet halt nicht gerne. Und - wie erwähnt - zahlen die Verurteilten doch meist schleppend, wenn überhaupt.
Aber wie meine Vorrednerin schon gesagt hat: RA wartet halt nicht gerne. Und - wie erwähnt - zahlen die Verurteilten doch meist schleppend, wenn überhaupt.
P.S. In der Regel ist der PKH-Mandant im Falle der Ratenzahlung zudem verpflichtet, ab PKH-Bewilligung die Ratenzahlung zu leisten. Auch wenn ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist, befreit dieser Umstand ihn zunächst nicht von der Ratenzahlungspflicht - es sei denn, das Gericht erlässt eine entsprechende Entscheidung, wonach die Ratenzahlungen eingestellt werden
- Christina83
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Ist ja irgendwo auch klar, denn wenn wir jetzt das Gericht wären, würden wir die Kohle auch erst mal von demjenigen holen wo wir genau wissen (lt. der Erklärung persönliche u. wirtschaftliche Verhältnisse) dass er wenigstens Raten leisten kann.
Und Kostenschuldner ist halt immer der Auftraggeber.
Und Kostenschuldner ist halt immer der Auftraggeber.